Unzufriedenheit des BDKJ mit Bundeskinderschutzgesetz

14 März 2014

Unzufriedenheit des BDKJ mit Bundeskinderschutzgesetz

Die enge Zusammenarbeit mit den kirchlichen Jugendverbänden will ich weiter vertiefen. Deshalb habe ich mich im Rahmen des Jahresauftakt-Gesprächs mit dem Diözesanvorstand des BDKJ (Bund Deutscher Katholischer Jugend) verpflichtet, in einer 3-Monats-Aktion meine politischen Entscheidungen unter dem Gesichtspunkt der zukünftigen Auswirkungen für Jugendliche wöchentlich zu reflektieren und in einem Blogbeitrag darüber zu berichten.


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Ich gehöre zu den ausgewählten Politikern, die sich deshalb an der Jahresaktion 2014 des BDKJ  „U28 - die Zukunft lacht!“ beteiligen werden. Die von der BDKJ initiierte jugendpolitische Strategie soll über 3 Monate die Politiker dafür sensibilisieren, die Auswirkungen ihrer Entscheidung gerade auf die Altersgruppe U28 zu bedenken. Ohnehin stelle ich mir bei jeder Entscheidung die Frage,  welche Folgen diese haben könnte, aber es ist sicher hinsichtlich dieser speziellen Altersgruppe nochmals differenziert zu betrachten. Wenn ich da beispielsweise an die Rentenpläne des Bundes denke, kann ich nur die Hände über dem Kopf zusammen schlagen. Und bloggen tue ich ohnehin gern. Um die enge Verzahnung auch mit der Regionalgruppe Main-Spessart zu vertiefen, werde ich im Rahmen des Jahresthemas „Asyl“ an der geplanten Aktion am Josefstag beim Besuch der Gemeinschaftsunterkunft  in Gemünden teilnehmen.


Ein Schwerpunkt unseres Gesprächs war auch dem Bundeskinderschutzgesetz gewidmet. Seitens des BDKJ wurden die Unzufriedenheit und die negativen Auswirkungen auf die Jugendarbeit dargelegt. Ich habe erneut unterstrichen, dass ich das Gesetz in der jetzigen Form für blinden Aktionismus der Politik halte, das in der Praxis der Vereins-und Jugendarbeit schadet und vor allem im ländlichen Raum für erhebliche Ungereimtheiten sorgt. Hier brauchen wir schnell eine Verbesserung und eine bessere Praktikabilität bei der Umsetzung. Ohnehin halte ich vermehrte Prävention für den weitaus sinnvolleren Ansatz, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Hier muss die Politik stärker ansetzen und auch mehr Mittel zur Verfügung stellen. Es kann auch nicht sein, dass bei der Umsetzung in den Regionen mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen wird, denn jeder Landkreis setzt das Gesetz anders um. Derzeit ist das Bundeskinderschutzgesetz bestenfalls eine Erschwernis für ehrenamtlich tätige Personen und Vereine sowie Verbände. Hier braucht es dringend Nachbesserung und wird FREIEN WÄHLER haben hierzu bereits eine Initiative im Landtag gestartet, die von den übrigen Fraktionen mit unterstützt wurde und nun der Bundesregierung nahe gebracht werden sollen.



 

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