Start des neuen Förderprogramms „Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen“

18 September 2012

Start des neuen Förderprogramms „Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen“

Endlich bewegt sich etwas bei der Förderung kommunaler Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien. Oft gibt es in den bayerischen Orten zwar genug gewillte Bürger, Stadträte und Bürgermeister, aber auch ein großes Problem mit der Finanzierung von Machbarkeitsstudien, Vorprojekten und der Rechtsberatung für die zu wählende Rechtsform. In der Vergangenheit mussten viele Kommunen und Bürgeranlagen teure Vorleistungen übernehmen, obwohl noch nicht einmal sicher war, ob ein solches Projekt überhaupt genehmigungsfähig, beziehungsweise vom Kostenaufwand realisierbar ist.






Foto: Thorben Wengert / Pixelio.de


Hier wurde jetzt endlich eine neue Förderungsmöglichkeit im Nachtragshaushalt 2012 beschlossen. Im Zuge des Förderprogramms „Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen“ wurden 6 Millionen Euro für die genannten Kosten im Zeitraum von 2012 bis 2014 bereitgestellt und damit ein neuer Anreiz zur Energiewende geschaffen. Das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit wird das Programm federführend umsetzen. In Anspruch nehmen können die Förderung sowohl Kommunalunternehmen, kommunale und öffentlich-rechtliche Körperschaften, als auch Kapital- und Personengesellschaften, Einzelunternehmen und eingetragene Vereine, die als Unternehmens- bzw. Vereinsgegenstand den Betrieb einer Bürgeranlage zur Stromerzeugung aus nachhaltigen Energiequellen haben. Auch Genossenschaften, die die Stromerzeugung aus nachhaltigen Energiequellen zum Zweck haben, kommen zum Zug. Die Förderung erfolgt projektbezogen und finanziert anteilsmäßig die zu erstattenden Kosten. So werden die Projekte mit bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben subventioniert. Für die Genehmigung der Anträge sind die jeweiligen Bezirksregierungen zuständig. Auf den Internetseiten der zuständigen Regierung lässt sich ein Antragsformular downloaden.



 

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