Politiker müssen Platz machen für mehr Vielfalt

13 November 2014

Politiker müssen Platz machen für mehr Vielfalt

Wie oft muss ich mir von Bürgerinnen und Bürgern anhören, dass in bestimmten, unser gesellschaftliches Leben lenkenden Gremien „ ja doch nur wieder die“ sitzen. Und mit „ die“ sind eben jene Politiker gemeint, die schon im politischen Alltag nach Meinung vieler Menschen die ohnehin falschen Entscheidungen treffen. Da ist gewiss etwas dran, denn Politiker - und das gebe ich durchaus zu - haben oftmals eine andere Draufsicht auf Themen als der Bürger und sind manchmal richtiggehend „ betriebsblind“. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, sich Gedanken zu machen, ob in so einflussreichen Gremien wie Rundfunk- und Medienrat tatsächlich wieder so viele Politiker sitzen müssen, um nur auch da noch mitreden zu wollen.




S. Hofschlaeger  / pixelio.de

S. Hofschlaeger / pixelio.de


Der Rundfunk muss staatsfern sein, so hat es das Bundesverfassungsgericht jüngst in seinem ZDF–Urteil bekräftigt und dabei klargestellt: Als „staatsnah“ sind nicht nur Parlament und Regierung, sondern auch die kommunalen Spitzenverbände einzustufen. Zusammen dürfen sie deshalb nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder in den Aufsichtsgremien von Rundfunkanstalten stellen. Für Bayern bedeutet das Urteil, dass in Rundfunk– und Medienrat zu viele staatsnahe Vertreter entsendet werden können.


Wir FREIEN WÄHLER wollen deshalb die Zusammensetzung der beiden Aufsichtsgremien durch eine Gesetzesänderung reformieren. Dabei soll auch eine Ermahnung des Bundesverfassungsgerichts zur zeitgemäßen Abbildung gesellschaftlicher Vielfalt berücksichtigt werden. Den Kern des Gesetzentwurfs erläuterte mein Kollege Michael Piazolo so: „Die Politiker müssen Platz machen für wichtige gesellschaftliche Gruppen. Es fehlen bislang Vertreter der Menschen mit Behinderung, der ausländischen Mitbürger aber auch der Wohlfahrtsverbände. Wir wollen zudem einige Sitze für kleine Gruppen, um die vielfältigen Sichtweisen und Anliegen unserer heutigen Gesellschaft in die Gremien einzubringen.“


Der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER sieht außerdem vor, dass die Zusammensetzung der Gremien mit Ablauf jeder Amtszeit auf ihre Aktualität hin geprüft werden. Zusätzlich soll eine Unvereinbarkeitsregel künftig verhindern, dass das Staatsferne-Gebot unterlaufen wird: Die von den Verbänden und gesellschaftlichen Gruppen entsandten Vertreter dürfen nicht zugleich Parlamentsabgeordnete oder Regierungsmitglieder sein. Das ist meines Erachtens genau der richtige Weg, denn Staatsferne, Vielfalt, mehr weibliche Mitglieder und Dynamik sind unsere Ziele für die neue Zusammensetzung. Dazu zählt auch, dass Mitglieder dieser Gremien nur maximal zwei Perioden gewählt werden können und dann ausscheiden.


Die Eckpunkte der Reform können Sie hier lesen!



 

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