Pflegeeinrichtungen von Überbürokatie entlasten

16 Mai 2014

Pflegeeinrichtungen von Überbürokatie entlasten

Wie brisant die Situation in den Pflegeeinrichtungen hinsichtlich des Personals ist, darüber habe ich an dieser Stelle schon einmal berichtet. Zu wenig Fachpersonal, insgesamt zu wenig Pflegekräfte und dann noch die Qualität der Pflege. Das sind immer wiederkehrende Kritikpunkte, die leider ihre Berechtigung haben. Mit einem flauen Gefühl im Magen erinnere ich mich nur ungern an die Besuche im Pflegeheim, wenn meine Mutter hin und wieder dort zur Kurzzeitpflege untergebracht war. Überforderte Pflegekräfte, auch, weil mittlerweile ein Formalismus und Bürokratismus in der Pflege Einzug gehalten hat, die jenseits des Begreifbaren ist. So muss inzwischen jedes Waschen, Kämmen, Zähneputzen oder Eincremen säuberlich notiert werden. Mittlerweile geht etwa ein Drittel der sogenannten „ Pflegezeit“ für die Dokumentation der Pflege drauf. Da muss man sich zu Recht fragen, ob die Pflegekräfte ihre Zeit nicht für sinnvollere Tätigkeiten nötiger brauchen?



Mit einem Dringlichkeitsantrag haben wir FREIEN WÄHLER im Landtag nun eine rechtsverbindliche Regelung für eine Dokumentationsentlastung der Pflegeeinrichtungen gefordert: Pflege geht uns alle an! Wenn die Staatsregierung bloße Absichtserklärungen und Versprechungen in einen Antrag fasst, so ist das ein Schlag ins Gesicht für jeden Pflegenden. Die Fakten sind bekannt, jetzt muss gehandelt werden! Es muss endlich eine gesetzliche Regelung geben, die klarstellt, dass das Abzeichnen von Maßnahmen der Grundpflege, die zur täglichen Routine gehören, nicht erforderlich ist. Nur so kann den berechtigten Unsicherheiten der Pflegenden und auch der Pflegeeinrichtungen begegnet werden, die ohne eine klare Regelung Haftungsprozesse fürchten.





Tony Hegewald  / pixelio.de

Tony Hegewald / pixelio.de


Der Bürokratiewahn mit Doppel- und Mehrfachprüfungen durch den MDK und die FQA – die frühere Heimaufsicht – muss endlich ein Ende haben. Zudem sollten alle Prüfungen einer Pflegeeinrichtung zeitlich und inhaltlich eng aufeinander abgestimmt werden. Darüber hinaus setzen wir uns für eine unabhängige Ausgestaltung des MDK ein. Es kann nicht angehen, dass die gleiche Instanz sowohl für die Finanzierung als auch für die Kontrolle zuständig ist.



 

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