Petition an den Landtag als wirksames Mittel

22 November 2013

Petition an den Landtag als wirksames Mittel

So kann es gehen! Diese Woche erreichte mich eine sicher nicht alltägliche Mail. Ein im Ehrenamt engagierter Mitbürger, den ich einmal bei einer Ortsjubiläums-Festveranstaltung kennen gelernt hatte, wandte sich mit einem Anliegen aus seinem Ort an mich.


Er schrieb Folgendes: "Dabei geht es um einen sakralen Gegenstand, nämlich einen Abendmahlskelch von 1817, den die Gemeinde B. der Kirchengemeinde gestiftet hat. Dieser Kelch, ein wirklicher Kunstgegenstand, ist auf ungeklärter Weise "abhanden" gekommen. Das M. Museum in W. kaufte ihn 1963 "auf dem Frankfurter Kunstmarkt" und führt ihn bis dato unter: Kauf 1963 - Nr. 48965. Meine intensive Korrespondenz mit dem Museum brachte lediglich zutage, dass das Museum auf die Rechtmäßigkeit des Erwerbs verweist, im Übrigen aber meinem Vorwurf, dass es sich um Hehlerware handelt, nicht widerspricht".




Karsten Dittmann  / PIXELIO / pixelio.de

Karsten Dittmann / PIXELIO / pixelio.de


Das Bestreben des Bürgers ist es nun, das Museum zu veranlassen, den Kelch an die Kirchengemeinde B. zurück zu übereignen, sodass die Kirchengemeinde den Kelch dem Museum als Dauerleihgabe überlässt. Ähnlich gelagerte Fälle gibt es wohl schon des Öfteren an dem besagten Museum.


Da war zunächst einmal guter Rat teuer, denn schließlich bin ich kein Kunstkenner und auch kein Kunsthändler. Aber als pragmatisch denkender Landtagsabgeordneter roch mir diese Sache doch sehr stark nach der Möglichkeit einer Petition. Denn wenn ich das Dargestellte für mich verinnerliche, liegen ein gewisses Maß an Unrecht und ein paar Ungereimtheiten vor. Deshalb könnte in so einem Fall ein neutrales Gremium wie der Petitionsausschuss zu einer Lösung beitragen.


Also habe ich dem Bürger das Einreichen einer Petition an den Landtag vorgeschlagen: "... bezugnehmend auf unser heutiges Telefonat kann ich Ihnen Folgendes mitteilen. Aus unserer Sicht ist die Kirchengemeinde B. der rechtmäßige Eigentümer des Abendmahlkelches. Da das M. Museum jedoch die Herausgabe, auch in Form einer Dauerleihgabe ablehnt, empfehlen wir Ihnen eine Petition an den Bayerischen Landtag zu richten. Dadurch entstehen Ihnen keinerlei Kosten. In der Petition könnten Sie beispielsweise fordern, dass der Abendmahlskelch der Kirchengemeinde rückübereignet und im Gegenzug dem Museum als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt wird. Selbstverständlich unterstütze ich Ihre Petition".


An diesem Beispiel zeigt sich, so kann ich helfen! Jetzt hoffe ich nur noch, dass der Petitionsausschuss meine Ansicht teilt und der Abendmahlkelch so wieder da hinkommt, wo er eigentlich zu Hause ist.



 

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