Neues Gesetz schafft mehr Möglichkeiten für Kindergärten, Spielplätze und Jugendspieleinrichtungen

12 November 2010

Neues Gesetz schafft mehr Möglichkeiten für Kindergärten, Spielplätze und Jugendspieleinrichtungen

Wer Kinder und Nachbarn hat, kennt das Problem, Kinderlärm. Eigentlich sollten alle Bürger froh sein, dass es Kinder gibt und diese sich Austoben, aber allzu oft wurde das in der Vergangenheit zum Zankapfel. Damit soll nun Schluss sein und Bayern soll dem Willen der Bayerischen Staatsregierung zufolge familienfreundlicher werden.

Kinderlärm soll künftig kein Grund mehr für Nachbarschaftsklagen gegen Kindergärten und Spielplätze sein. Bayern will auch so Familien mit Kindern stärker unterstützen und mehr Möglichkeiten für Jugendspieleinrichtungen schaffen. Das finde ich wirklich eine sinnvolle Maßnahme, denn der Mangel an Sensibilität für die Belange von Kindern ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Und deshalb braucht es ein klares Zeichen PRO Kind.

Der Ministerrat hat diese Woche einem entsprechenden Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums zugestimmt, das sich Gesetz über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen nennt. "Kinderlärm ist keine Belastung. Er gehört gerade in Wohngebieten zum sozialen Leben dazu", so im Gesetzestext. Dies müsse sich auch in der Rechtslage entsprechend widerspiegeln.

Der Gesetzentwurf regelt die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung. Der Entwurf geht nun in die Verbandsanhörung. Nach dem Gesetzentwurf ist Kinderlärm künftig grundsätzlich als sozial angemessen hinzunehmen. Das heißt, dass Einrichtungen für Kinder zügig verwirklicht werden können. Nachbarn dürfen nicht damit rechnen, dass der Freistaat aus Lärmschutzgründen gegen Kindereinrichtungen vorgeht.

Für Jugendspieleinrichtungen wie zum Beispiel Bolzplätze oder Skate-Anlagen schafft Bayern nun als erstes Land ebenfalls Rechtssicherheit. Auch sie sollen im Hinblick auf Lärm bevorzugt behandelt werden. Allerdings sind Kinder und Jugendliche nicht ohne weiteres vergleichbar. Denn was kleine Kinder erst lernen müssen, kann man von Jugendlichen schon erwarten, nämlich Rücksicht auf andere zu nehmen.




Eigentlich sollte es jeden erfreuen, wenn Kinder auf Spielplätzen rumtollen. trotzdem wurde immer wieder vor deutschen Gerichten dagegen geklagt. Die Gesetzeslage soll nun zu Gunsten der Kinder verändert werden. Foto: Marc Tollas

Eigentlich sollte es jeden erfreuen, wenn Kinder auf Spielplätzen rumtollen. Trotzdem wurde immer wieder vor deutschen Gerichten dagegen geklagt. Die Gesetzeslage soll nun zu Gunsten der Kinder verändert werden. Foto: Marc Tollas/ PIXELIO



Dennoch braucht es gerade in Großstädten Freiräume für junge Menschen. Es wird mit dem neuen Gesetz jetzt ein gerechter Ausgleich zwischen Jugendinteressen und Lärmschutz geschaffen. So sollen künftig bei der Berechnung von Abständen zwischen einer Jugendspieleinrichtung zur Wohnbebauung die besonderen Regelungen für Ruhezeiten keine Anwendung finden. Damit können die Abstände fast halbiert werden. Andererseits müssen die Betreiber technisch und baulich zumutbare Schallschutzmaßnahmen ergreifen sowie eine bestimmungsgemäße Nutzung sicherstellen


 

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