Sind auch Sie, wie ich und viele andere Bürger, von zahlreichen und unerwünschten Werbeanrufen verärgert?
Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, sollte den Verbraucher vor unerbetenen Anrufen und ungewollten Verträgen schützen und somit das Telefonmarketing eindämmen, doch leider gab es bis zu diesem Zeitpunkt trotzdem noch zahlreiche Beschwerden.
Der Bundesrat hat sich per Gesetzesentwurf diesem Problem angenommen und die bereits bestehenden Regelungen aus dem Jahr 2009 verschärft, nun wurde das ganze vom Bundestag beschlossen.
In dem neuen Gesetz wurden weitere gesetzliche Schritte zur Eindämmung der verbotenen Werbepraktik eingeführt, diese wären:
1. Vertragsschluss bei Telefonwerbung: Eine fernmündliche Willenserklärung des Kunden muss in Zukunft binnen zwei Wochen nach dem Telefongespräch in Textform an das Unternehmen gesendet werden.
2. Bestätigung des Anrufs: Diese muss nun ebenfalls durch eine schriftliche Erlaubnis vom Kunden erfolgen.
3. Bußgeldrahmen: Die Höhe der Sanktionen wurde auf einen Betrag von bis zu 250.000€ erweitert, dadurch sollen die Unternehmen noch mehr abgeschreckt werden.
4. Dokumentation und Information durch Inkassounternehmen: Die Unternehmen werden dazu verpflichtet sowohl Schuldner, als auch die Behörden zu informieren und ihre Handlungen zu dokumentieren. Durch diese Maßnahme soll eine Kontrolle vereinfacht werden.
Ich hoffe, dass durch die neuen gesetzlichen Regelungen bezüglich unerwünschter Werbeanrufe, die Zahl dieser reduziert wird.
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