Moderate Erhöhung der Mindestmitgliedsbeiträge beschlossen

15 November 2011

Moderate Erhöhung der Mindestmitgliedsbeiträge beschlossen

Jetzt ist die Änderung der Sportförderrichtlinie zwar noch nicht amtlich, aber mit der Zustimmung des beratenden Landessportbeirates zur Änderung der Mindestbeiträge der Sportvereine und einiger Veränderungen bei der Verbandsförderung, stehen einer Umsetzung der Neuerungen zum 1.1.2012 nichts mehr im Wege.
Wie ich bereits einmal vor mehreren Wochen im Rahmen eines Sportvereinsgipfels in meinem Stimmkreis Main-Spessart ausgeführt habe, standen die Sportförderrichtlinien des Freistaates auf dem Prüfstand des Obersten Bayerischen Rechnungshofes (ORH). Dieser bemängelt den zu geringen Eigenanteil, den Verbände und auch deren Mitglieder zahlen, dafür aber Fördergelder der Staatsregierung erhalten. War eingangs noch von einer rund 40prozentigen Erhöhung der Mindestmitgliedsbeiträge für die einzelnen Sportvereinsmitglieder die Rede, so konnte nun nach zwei Sondersitzungen des Landessportbeirates, bei denen auch die Verbandsanhörungen mit in die Diskussion eingeflossen sind, eine verträgliche Zwischenlösung erreicht werden. Demnach müssen künftig Erwachsene einen Mindestmitgliedsbeitrag von 50€ pro Jahr, Jugendliche von 25€ und Kinder bis einschließlich 13 Jahre 12€ bezahlen vorausgesetzt der Verein will auch künftig Fördermittel des Freistaates in Anspruch nehmen.

Damit meine ich, ist ein vernünftiger Konsens gefunden, der allerdings in spätestens zwei Jahren eine erneute Erhöhung nach sich ziehen wird, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten sowie dem allgemeinen Preisindex zu entsprechen. Vor allem für kleine ländliche Sportvereine mit ein oder zwei Sparten wäre die sprunghafte Erhöhung problematisch geworden, weil dann unter Umständen viele so genannte passive Mitglieder, die kaum noch Dienste des Vereins in Anspruch nehmen, aber dem Verein als förderndes Mitglied unterstützend dienen, ausgetreten wären.
Ebenso wurden einige Veränderungen bei der Verbandsförderung beschlossen, die das gleiche Ziel verfolgen, dass die Eigenanteile bei staatlicher Förderung erhöht werden müssen.

In Sachen Mindestmitgliegsbeiträgen ist nun eine verträgliche Zwischenlösung gefunden worden. Foto von wrw/ PIXELIO.



 

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