Helfergleichstellung endlich umsetzen statt zweifach gefeierte Lobhudelei

22 August 2013

Helfergleichstellung endlich umsetzen statt zweifach gefeierte Lobhudelei


Die bevorstehenden Landtagswahlen rufen gerade die Staatsregierung dazu auf mit allen möglichen Empfängen und Besuchen die bayerische Bevölkerung wieder davon zu überzeugen, dass es im Freistaat eigentlich nur eine wirkliche Wahlmöglichkeit gibt. So haben in den vergangenen Wochen und Monaten die Zahl der Besuche von irgendwelchen Ministern und Staatssekretären zu irgendwelchen Eröffnungsfeiern und Übergabe von Zuschussbescheiden sowie Spatenstiche derart zugenommen, dass selbst dem wenig Politikinteressierten es wie Schuppen von den Augen fällt, dass da mehr als das eigentliche Ereignis dahinter stehen muss.


So verwunderte es mich auch nicht, dass vor rund zwei Monaten es in diesem Jahr erstmals einen „Blaulichtempfang“ in Schweinfurt für die Hilfsorganisationen im nordbayerischen Raum gab. Umso erstaunter war ich, als ich dann vor gut drei Wochen erneut eine Einladung zu einem Staatsempfang für die Hochwasserflut-Helfer erneut in der Kugellagerstadt bekam.


Da stutzte ich doch etwas. Gott sei Dank bin ich als pflichtbewusster Mandatsträger hingefahren, denn unter den rund 1000 geladenen Helfern waren unter den geladenen Ehrengästen nahezu ausschließlich Mandatsträger dieser einen Partei, die mit solchen Empfängen immer noch ihre für Bayern so glorreiche Verdienste unter Beweis zu stellen versuchen.


Interessanterweise erwähnte der festrednende Staatssekretär eben jener Partei nur in einem Nebensatz die Problematik der Helfergleichstellung, obwohl dieser ein Hauptsatz und eine standhafte Erklärung den freiwilligen Helfern der Hilfsorganisationen mehr wert gewesen wäre als die große Lobhudelei von „Respekt für diese Einsatzbereitschaft“, „vorbildlich“, „ausgezeichneter Beweis für das Eintreten fürs Gemeinwohl“ und Vieles andere mehr.


Tenor der Nebensatz-Aussage war, dass in Bayern längst die Helfergleichstellung gegeben sei und Diskussionen darüber deshalb auch unnötig seien.




Staatsregierung lässt Ehrenamtliche Helfer bei der Gleichstellung im Regen stehen

Staatsregierung lässt Ehrenamtliche Helfer bei der Gleichstellung im Regen stehen.
Bild: dr/pixelio.de


Da habe ich mich fast verschluckt, denn hatten nicht wir FREIE WÄHLER genau dieses Thema anlässlich der Beratungen des Bayerischen Landtags zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes im Februar dieses Jahres bereits mit zwei Anträgen versucht, eine tatsächliche Helfergleichstellung zu erreichen. Bedauerlicherweise wurden aber genau diese Anträge von der Mehrheit des Landtages abgelehnt. Aha, vielleicht war es auch deshalb dem Staatssekretär nur eine Nebensatz-Bemerkung wert, denn sonst hätte er ja dazu Stellung beziehen müssen.


Es ist für alle in den diversen Rettungsorganisationen Tätigen klar, dass es ungeachtet der Erklärungen der Bayerischen Staatsregierung eben keine wirkliche Helfergleichstellung gibt. Zwar gibt es nach geltendem Recht (Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes zum 1. 6. 2008) inzwischen für den Fall einer Katastrophe eine Gleichstellung der Ehrenamtlichen der Hilfsorganisationen mit den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren. Nur im K-Fall wurden damals allen Helfern gleichermaßen gegen ihren Arbeitgeber ein Anspruch auf Freistellung im Einsatzfall und die Vergütung von Verdienstausfallkosten ermöglicht.


Nicht gleichgestellt wurden diese Ehrenamtlichen aber für den viel häufigeren Fall der alltäglichen Einsätze, für die kein K-Fall ausgerufen wird, wie z. B. Busunfall oder Wohnhausbrand. Das Bayerische Staatsministerium des Innern begründete die unterschiedliche Behandlung noch im April 2012 damit, dass „bei Einsätzen der Hilfsorganisationen unterhalb der K-Schwelle keine gesetzliche Hilfspflicht“ bestehe. Na bravo! Und warum dann also vor rund zwei Monaten beim Staatsempfang die Lobhudelei auf „die stets und zu jeder Zeit hilfsbereiten freiwilligen Helfer“? Irgendetwas passt doch bei dieser Staatsregierung wohl nicht.


Wir von der Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER hatten eine einfache und klare Gesetzesänderung beantragt, mit der die Art. 9 und 10 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes analog für die ehrenamtlichen Helfer der Hilfsorganisationen gelten und die dabei entstehenden Kosten ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert werden sollten. Dabei war uns bewusst, dass es zur völligen Gleichstellung noch eines weiteren Schrittes bedarf (also in Bezug auf die sogenannte „Drei-Klassen-Gesellschaft“ im Bereich der Ehrenamtlichen) und wir eigentlich ein Gesetz zur „Rettergleichstellung“ benötigen, damit auch die Tätigkeiten, die nicht dem SGB V unterfallen (wie z. B. die psychosoziale Betreuung, die Suchhundestaffeln und KID), ebenfalls gleich behandelt werden. Dazu bedarf es aber eines eigenen Gesetzes, eben eines Gesetzes zur Rettergleichstellung. Wir FREIE WÄHLER wissen, dass in diesen Bereichen für die neue Legislaturperiode viel zu tun bleibt. Wir werden uns dessen annehmen.


Bild: dr/pixelio.de



 

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