Noch wenige Tage vor der Europawahl erhielt der Wahl-Populismus von Ministerpräsident Seehofer einen herben Dämpfer. War er mit dem Thema 10-H-Regelung noch bei Landes- und Bundestagswahl auf Stimmenfang gegangen und hatte allen Windkraftgegnern kräftig Honig ums Maul geschmiert, so fiel die Polit-Maskerade noch rechtzeitig vor der Europawahl und das Schmierentheater um die umstrittene und gesetzeswidrige 10-H-Regelung ist damit nahezu am Ende. Denn der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2014 einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Zuständigkeitsregelung für Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnhäusern abgelehnt.
(Bild: Erwin-Lorenzen / Pixelio)
Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass er die vorgesehene Länderöffnungsklausel als überflüssig und im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende als kontraproduktiv ansieht. Zudem betonen die Länder, dass sie auch aus fachlichen Gesichtspunkten kein Bedürfnis für eine Länderöffnungsklausel sehen. Bereits nach geltendem Recht sei nämlich über bauplanungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Regelungen gewährleistet, dass angemessene Abstände zur Wohnbebauung einzuhalten sind.
Der Gesetzentwurf sollte länderspezifische Regelungen für Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnhäusern ermöglichen. Dies trägt nach Darstellung der Bundesregierung dem Umstand Rechnung, dass angesichts der gewachsenen Gesamthöhe von Windenergieanlagen die Akzeptanz dieser Anlagen vielfach von der Entfernung zu Wohnhäusern abhängt. Den Ländern sollte daher die Befugnis eingeräumt werden, durch Landesgesetze Mindestabstände zu bestimmten baulichen Nutzungen festlegen zu können.
Mit dieser Entscheidung gegen den Gesetzesentwurf könnte die Windkraft als effiziente regenerative Energie wieder Fahrt aufnehmen und die Energiewende insgesamt wieder deutlich mehr dezentral umgesetzt werden. Gerade vor dem Hintergrund der Stromtrassen-Diskussion ein gutes Signal zur rechten Zeit.
Ministerpräsident Seehofer kümmert diese ablehnende Haltung scheinbar dennoch nicht, denn im bayerischen Kabinett hat er in dieser Woche nun einen erneuten Vorstoß mit einer Baugesetzänderung vollzogen, die den Kommunen den ’Schwarzen Peter’ zuschiebt und es in die kommunale Hand legt, ob die Genehmigung eines Windrades auch unter weniger als 10H-Abständen möglich sein soll. Ich meine, dass das eine ganz unfaire Nummer ist, denn damit will der sich selbst in dieser Sache aussichtslos ins Aus sich manövrierende Seehofer nun die Schuld Anderen zuschieben. Ein echter ’Schwarzer Horst’!
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