Gedanken und Wahrheiten zur EEG-Umlage

15 April 2014

Gedanken und Wahrheiten zur EEG-Umlage

Die Energiewende ist eines der Mega-Themen für die große Politik. Egal ob in Berlin oder München, darüber müssen wir uns Gedanken machen und ein ‚weiter so’ oder gar ein Einbremsen der Energiewende wie durch den neuen Energieminister Gabriel in Vorbereitung, kann es nicht geben. Dennoch stehen derzeit viele Fragezeichen hinter der Energiewende. Etwa wie ernsthaft meint es die Bundesregierung angesichts der geplanten Reform des EEG mit verheerenden Folgen für Kleininvestoren, Handwerksbetriebe und Privatinvestoren? Oder was wird aus der Stromtrassen-Diskussion?




Uwe Schlick  / pixelio.de

Uwe Schlick / pixelio.de


Umso erfreulicher ist es, wenn sich auch die Bürgerinnen und Bürger Gedanken machen und durchaus nachvollziehbare und sinnvolle Vorschläge unterbreiten. So hat mir kürzlich ein besorgter Bürger folgende Zeilen geschrieben:


"Hallo Günther,


ich bin ja kein Politiker von Beruf und verfolge die Diskussion auch nicht ständig, der ständige Anstieg der EEG Umlage scheint ja aber ein Problem für einkommensschwache Haushalte zu sein. Auch wird immer beklagt, dass diese kleinen Leute die Solaranlagen der Zahnärzte und Besserverdiener finanzieren müssen. Es gab schon Stimmen, dass diese Profitöre doch auch an den Kosten der Energiewende beteiligt werden müssten. Ich meine dies ist schon der Fall, nur landet der Beitrag an der falschen Stelle:


Mein Vorschlag zum EEG:  Wäre es möglich von der Finanzverwaltung Daten zu erhalten über das Aufkommen von Einkommens-, Körperschafts- und anderer Steuern in Zusammenhang mit der geförderten Stromerzeugung unter EEG? 
Wenn ich sehe, dass die Anlagen Vergütungen von vielen Mrd. p.a. erhalten und die Anlagen mit 10% und mehr Rendite ausgelegt sind, dann fließt dem Staat ein Teil der EEG Vergütung ja selbst wieder zu als Gewinnbesteuerung. Da die EEG Anlagen (so heißt es zumindest) vornehmlich von wohlhabenden Personen errichtet wurden, ist davon auszugehen, dass die Besteuerung zu über 25% erfolgt. Ebenso wirken die Entnahmen für den Eigenverbrauch gewinnerhöhend. Diese Einnahmen durch den Staat sollten nicht dem allgemeinen Haushalt zufließen, sondern vielmehr zweckgebunden dafür verwendet werden, die EEG Umlage zu senken. 
Andernfalls bereichert sich der Staat ja selbst auf Kosten der Verbraucher. Überschlägig könnte die EEG Umlage damit um 2-4% reduziert werden, ohne dass für die Bürger und Betreiber Mehrkosten entstehen. Nur dem Staat würden (m.E. zu Unrecht erlangte) Steuern entgehen. Ich fände dies einen Beitrag zur Gerechtigkeit. Je mehr jemand mit seiner EEG Anlage verdient, je höher seine Rendite ist, desto mehr muss er versteuern (ceteris paribus) und diese Steuern fließen zurück in den EEG Kreislauf. Dafür bedarf es aber m.E. keiner Sondersteuer, sondern nur der sachgerechten Lenkung vorhandener Einnahmen. 


Potentielle Knackpunkte: Die Anlagen produzieren in den ersten Jahren ja wegen der Abschreibung zumeist Verluste. Wenn man dies in das Modell mit einbeziehen will, könnte das positive Effekte reduzieren. Dies hängt aber auch vom Zubauvolumen und den Herstellungskosten ab. Letztere sind ja signifikant gesunken. Der Zubau wird ja bereits teilweise gesteuert. 
Wurde das schon einmal thematisiert? Vielleicht mache ich auch einen Denkfehler, dann vergiss meine Zeilen einfach…"


Nein, vergessen habe ich diese Zeilen nicht, denn wie ich finde sind das gut nachvollziehbare Argumente. Wir haben uns in der Landtagsfraktion ernsthafte Gedanken darüber gemacht und sind zu folgendem Ergebnis gekommen, das sicher viele NEWSLETTER-Leser interessieren dürfte:


In der Diskussion um die Strompreise werden häufig die Erneuerbaren Energien als Kostentreiber gebrandmarkt und vor angeblich explodierenden Stromkosten durch die EEG-Umlage gewarnt. Renommierte Wissenschaftler machen aber immer wieder deutlich, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien an den Stromkosten oftmals übertrieben dargestellt wird.


Die Umlage für den Ausbau der Erneuerbaren Energien beträgt laut Prognose der Stromwirtschaft im Jahr 2014 exakt 6,24 Cent je Kilowattstunde (kWh). Der Stromverbrauch eines durchschnittlichen Privathaushalts in Deutschland liegt pro Jahr bei knapp 3.500 kWh. Das bedeutet, dass sich ein deutscher Durchschnittshaushalt im Jahr 2014 mit ca. 18 Euro pro Monat am Ausbau der Erneuerbaren Energien beteiligt.


Richtig ist, dass die Strompreise für Privathaushalte in den vergangenen Jahren stetig angestiegen sind. Im Jahr 2000 lag der durchschnittliche Strompreis für einen Privathaushalt bei 13,9 Cent pro Kilowattstunde (kWh), wovon die EEG-Umlage ca. 0,2 Cent ausmachte. Heute liegt der Haushaltsstrompreis bei etwa 28,9 Cent, die EEG-Umlage beträgt 6,24 Cent. Selbst bei Hinzurechnung der auf die EEG-Umlage zu zahlenden Mehrwertsteuer haben knapp 50 Prozent der Strompreiserhöhungen seit dem Jahr 2000 also nachweislich nichts mit der EEG-Umlage zu tun.


Die EEG-Umlage könnte sogar deutlich geringer ausfallen, wenn es nicht großzügige Ausnahmeregelungen für die Industrie gäbe. Da Unternehmen nach dem EEG 2009 für eigenerzeugten Strom keinerlei EEG-Umlage zahlen mussten, haben viele Firmen Kraftwerke oder Teile davon gekauft, um für diesen als Eigenverbrauch geltenden Strom der Umlagepflicht zu entgehen. Nach dem EEG 2012 ist das zwar nicht mehr möglich, jedoch müssen alle Unternehmen, die dieses Schlupfloch damals nutzten, auch künftig keine EEG-Umlage für eigenerzeugten Strom bezahlen.




Petra Bork  / pixelio.de

Petra Bork / pixelio.de


Eine weitere Ausnahmeregelung deckelt die EEG-Umlage für die stromintensive Industrie. Statt 6,24 Cent zahlen die begünstigten Unternehmen nur 0,05 Cent/kWh. Die übrigen Stromverbraucher zahlen also das 124-fache. Allein im Jahr 2014 sind das 5,1 Milliarden Euro, die Privatverbraucher und Kleinbetriebe wegen der Industrievergünstigungen zusätzlich über die EEG-Umlage bezahlen müssen. Rund 22 Prozent der gesamten EEG-Umlage sind nur auf diese Ausnahmeregelung zurückzuführen.


 Darüber hinaus haben die Erneuerbaren Energien eine preisdämpfende Wirkung an der Leipziger Strombörse, da regenerativ erzeugter Strom an windigen oder sonnigen Tagen zunehmend teuren Strom aus fossilen Kraftwerken verdrängt (Merit-Order-Effekt). Davon profitieren sowohl die Energieversorgungsunternehmen (die diesen enormen Kostenvorteil meist nicht an die Privatverbraucher weitergeben) als auch die stromintensiven Unternehmen, die ihren Strom direkt an der Börse einkaufen. Das Bundesumweltministerium beziffert den Merit-Order-Effekt allein im Jahr 2011 auf 4,6 Milliarden Euro bzw. – anders ausgedrückt – auf 0,9 Cent pro kWh. Selbst bei kritischer Betrachtung kann davon ausgegangen werden, dass bei Unternehmen, die in vollem Maße von der Begrenzung der EEG Umlage auf 0,05 ct/kWh im Rahmen der Ausnahmeregelung für die Industrie profitieren, die Entlastungen durch den Merit-Order Effekt höher sind als die EEG Umlage.


Aus Sicht der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion wäre eine etwas stärkere Beteiligung der stromintensiven Industrie an der EEG-Umlage daher überfällig. Dadurch würde die EEG-Umlage für alle anderen Stromverbraucher sinken. Entsprechende Anträge hatten wir im Bayerischen Landtag im Oktober 2012 sowie im Februar 2013 gestellt. Leider wurden beide Anträge von CSU und FDP abgelehnt.


Völlig zu Recht schreiben Sie, dass der Staatshaushalt vom EEG profitiert. Den größten Anteil hieran dürfte aber die Mehrwertsteuer ausmachen, die in voller Höhe auf den gesamten Strompreis – und damit auch auf die 6,24 Cent EEG-Umlage – anfällt. Dass die Gemeinden auch einen Anteil an der Gewerbesteuer von Erneuerbare-Energien-Anlagen bekommen, begrüße ich im Übrigen ausdrücklich, da somit die Akzeptanz vor Ort gestärkt wird.


Die oftmals in der öffentlichen Diskussion kolportierten „Traumrenditen“ der Erneuerbare-Energien-Anlagenbetreiber von angeblich „zehn Prozent und mehr“ werden so gut wie nie erzielt. Richtig ist, dass es in den Jahren 2010 und 2011 infolge der deutlichen, kurzfristigen Kostensenkungen für Photovoltaikanlagen in diesem Bereich teilweise eine Überförderung gab. Das wurde aber bereits mit der letzten EEG-Novelle behoben. Bei den allermeisten Erneuerbare-Energien-Projekten bewegen sich die Renditen in einem überschaubaren Rahmen. Es ist übrigens genauso, wie Sie schreiben: In den ersten Betriebsjahren machen die Projekte in der Regel Verluste.



 

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