FW für Dienstrechtsreform

9 Juli 2010

FW für Dienstrechtsreform

Eines der großen Gesetzeswerke dieses Jahres, die neue Dienstrechtsreform, fand auch die Zustimmung der Freien Wähler. Mit einem Zitat aus der Bibel beendete die Vorsitzende des Ausschusses für den öffentlichen Dienst Ingrid Heckner (CSU) die jüngste Sitzung des Gremiums: „Es ist vollbracht“, sagte sie. Es handelte sich nämlich um die letzte Beratung zum neuen Dienstrecht für Bayerns Verwaltung. In zweiter Lesung wird der Landtag Mitte Juli endgültig über die Norm abstimmen, die zum 1. Januar 2011 in Kraft treten soll.

6128 Seiten, sieben Teile und 16 Paragrafen: Die Umsetzung des neuen Regelwerks, dessen Bestimmungen rund 340 000 Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes betreffen, wird mit schätzungsweise 220 Millionen Euro zu Buche schlagen. Ob dieser Summe und des verordneten Sparkurses hatten vor kurzem CSU-Haushaltspolitiker vorgeschlagen, die Reform um zwei Jahre zu verschieben. Ministerpräsident Horst Seehofer persönlich soll jedoch in den zuständigen Arbeitskreis gekommen sein und verkündet haben, dass die neuen Normen wie geplant in Kraft treten werden.Auch die Freien Wähler hatten dazu in einem Dringlichkeitsantrag die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der Politik, vor allem der Staatsregierung angemahnt. Rein in die Kartoffel, raus aus den Kartoffeln, nein, das war auch unsere Meinung, das geht nicht. Wenn man den Beamten etwas zusagt, dann kann man nicht kurz vor dem Ziel umdrehen.




Zusammen mit den Vertretern der Verbände wurden Anregungen und Vorschläge bei der Neuregelung des Dienstrechts, wie hier vom Vertreter des BLLV, mit ins Gesetz einbezogen.

Zusammen mit den Vertretern der Verbände wurden Anregungen und Vorschläge bei der Neuregelung des Dienstrechts, wie hier vom Vertreter des BLLV, mit ins Gesetz einbezogen.



Bereits jetzt steht fest, dass es sich bei diesen um eine der größten Reformen in der bayerischen Parlamentsgeschichte handelt. Allerdings ist diese nicht Resultat bayerischer Politik, sondern ein Gebot der Föderalismusreform. Zentrale Neuerung der bayerischen Version des Dienstrechts ist die drastische Reduzierung der Leistungs- und Fachlaufbahnen.

Einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst: Anstelle dieser vier Leistungslaufbahnen soll es künftig nur noch eine geben. Der Einstieg werde sich weiterhin nach Vorbildung und Qualifikation des Bewerbers richten. Allerdings soll der Aufstieg durchlässiger werden, indem man stärker als bislang auf das Leistungsprinzip abstellen möchte. Als Beleg für Leistung sollen unter anderem Fort- und Weiterbildung gewertet werden. Nach dem alten Gesetz gibt es sage und schreibe ungefähr 300 Fachlaufbahnen. Diese wird man in nur sechs aufgehen lassen: „Verwaltung und Finanzen“, „Bildung und Wissenschaft“, „Justiz“, „Polizei und Verfassungsschutz“, „Gesundheit“ sowie „Naturwissenschaft und Technik“ lauten jetzt die Oberbegriffe.

Einige der neuen Regelungen im alten Gesetz reagieren auf Lebensentwürfe, die in der Gesellschaft längst anerkannt sind. Im Dienstrecht werden sie bislang nämlich nicht berücksichtigt. Ab 1. Januar sollen junge Witwen und Witwer nicht länger diskriminiert werden und die Pension ihres verstorbenen Ehepartners erhalten. Bis dato ist dies nicht der Fall, wenn die verwitwete Person mehr als 20 Jahre jünger als ihr toter Partner ist und aus der Verbindung kein Kind hervorgegangen ist. Für diese Veränderung wurden gleich drei Anträge vorgelegt: von CSU/FDP, SPD und Freien Wählern.

Obwohl die meisten Anträge der Opposition von der Mehrheit aus CSU- und FDP-Abgeordneten abgelehnt wurde, bekam sie bei einzelnen Anliegen Zustimmung: Beispielsweise setzten die Sozialdemokraten durch, dass homosexuelle Beamte künftig ein Recht auf Familienzuschlag bekommen sollen, sofern ein eigenes oder das Kind des Lebenspartners im gemeinsamen Haus lebt.

In der letzten Sitzung bewerteten die fünf Fraktionen den Entwurf. „Das bayerische Dienstrecht ist nicht nur eine Umformulierung des Bundesrechts“, sagte die Ausschussvorsitzende Heckner (CSU). Die Norm sei zukunftsfähig, weil sie unter anderem auf den demografischen Wandel reagiere. Unter anderem sei gesichert, dass sich auch ein Beamter der unteren Besoldungsgruppen ein Leben im teuren München leisten könne. „Nur zum Teil gelungen“ erachtet Diana Stachowitz (SPD) die Reform. Beispielsweise habe man das Prinzip der Personalentwicklung nicht gesetzlich verankert.

Wir Freie Wähler hätten uns unter anderem mehr Flexibilität beim Renteneintritt „auch nach unten“ gewünscht.


 

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