Für mehr Bürgernähe und Demokratie

29 November 2014

Für mehr Bürgernähe und Demokratie

Es gehört für uns Abgeordnete zum wöchentlichen Ritual, Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern in den verschiedenen Ausschüssen des Bayerischen Landtages zu bescheiden. Rund 2400 Eingaben und Beschwerden erreichen den Landtag jährlich und das will ich an dieser Stelle auch einmal sagen, jede Petition wird von uns mit Bedacht und Verstand gelesen und bewertet. Manche Eingabe bereitet einem als Abgeordneten auch wirklich Bauchschmerzen, weil man das Anliegen für durchaus berechtigt und nachvollziehbar ansieht, aber der gesetzliche Rahmen uns dann doch wieder Handschellen anlegt.

Im Prinzip ist das Petitionsrecht in Bayern einfach zu bewerkstelligen. Auf der Homepage des Bayerischen Landtages einfach das Petitions-Formular herunterladen und ausfüllen und ab geht die Post ins Maximilianeum. Oft erreichen uns Abgeordnete zu einem Thema mehrere Petitionen, manchmal sogar Hunderte. Bei solch „gefragten“ Themen bedeutet dies automatisch, dass es keine Einzel-Meinungen oder Einzel-Fälle sind, sondern dass da ein grundlegendes Problem vorhanden ist. Und gerade in solchen Fällen – ich erinnere in diesem Fall an „Right to water“, eine europäischen Petition – wäre es durchaus zeitgemäß, dass auch im bayerischen Petitionswesen Online-Beteiligungsplattformen eine Massenbeteiligung ermöglichen sollten.

Wolfgang Dirscherl  / pixelio.de

Wolfgang Dirscherl / pixelio.de



Ob wir ein solches moderneres Petitionsrecht, wie es im Übrigen auch im Bundestag schon möglich ist, benötigen, darüber – so finden wir FREIE WÄHLER – sollten wir uns ernsthaft Gedanken machen und zunächst einmal bei einer Anhörung in den zuständigen Landtagsausschüssen die aktuellen Regelungen und das Verfahren im Bayerischen Landtag auf seine Effizienz und Bürgerfreundlichkeit hin überprüfen.

Für mich steht fest: Bayern hat ein gutes Petitionsrecht, allerdings sollte es moderner und bürgerfreundlicher werden. Das Petitionswesen ist  besonders wichtig zur Kontrolle der Gewalten und ein unverzichtbares Sprachrohr der Bürger an die Politik. Mit rund 2.400 Eingaben und Beschwerden jährlich machten die Bürgerinnen und Bürger von ihrem in Artikel 115 der Bayerischen Verfassung verbürgten Petitionsrecht bereits regen Gebrauch. Vor allem die fehlende Möglichkeit öffentlicher Petitionen in Bayern ist uns jedoch ein Dorn im Auge. Bei der Anhörung sollte daher unter anderem das zunehmende Engagement der Bürgerinnen und Bürger auf nichtoffiziellen Online-Beteiligungsplattformen thematisiert werden.

Zudem wollen wir FREIE WÄHLER  in der Anhörung die Einrichtung des Amtes eines Bürgerbeauftragten bzw. eines Ombudsmanns diskutieren. Andere Bundesländer haben sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Je nach Ausgestaltung fungiert der Ombudsmann dort als Nahtstelle zwischen Parlament, Bürgern und Verwaltung.


 

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