Freiwilligkeit vor Verordnung beim Gewässerrandstreifen

15 November 2014

Freiwilligkeit vor Verordnung beim Gewässerrandstreifen

Manchmal sind es die kleinen Themen, die in der aktuellen Diskussion im Bayerischen Landtag für Wallung sorgen. So ist das Thema „Schutz von Gewässerrandstreifen“ seit Jahren ein heftig umstrittenes zwischen einerseits den Interessen des Umweltschutzes und andererseits denen der Landwirte. Umstritten ist dabei vor allem, inwieweit und wie restriktiv hier Verordnungen die durchaus berechtigten Interessen der Landwirtschaft  auf Bewirtschaftung beschneiden bzw. die Belange der Umwelt nötig machen.




Jan Freese  / pixelio.de

Jan Freese / pixelio.de


Wir FREIE WÄHLER stehen in dieser Frage auch weiterhin für Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht. Besonders bei der verpflichtenden Einführung von Zehn-Meter-Gewässerrandstreifen, wie es ein Gesetzentwurf der GRÜNEN vorsah, würden in unseren Augen erhebliche Einschränkungen sowie Ertragsausfälle auf die bäuerlichen Familienbetriebe im Freistaat zukommen. Wir FREIE WÄHLER meinen, dass mit dem bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) ein wirkungsvolles Programm installiert ist, das verantwortungsvoll beide Belange berücksichtigt. Jeder Landwirt kann sich dabei verpflichtend einen fünf bis 30 Meter breiten Grünstreifen entlang von Gewässern einsäen bzw. erhalten und bekommt dafür eine Entschädigung. Durch entsprechende Anpassung wird diese Maßnahme ab der kommenden Förderperiode 2015 noch weiteren Zuspruch finden. Aus diesem Grund haben wir eine durch den Gesetzentwurf der Grünen ins Auge gefassten Änderung abgelehnt.



 

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