Eingliederungshilfe ist Pflichtaufgabe des Bundes

29 September 2013

Eingliederungshilfe ist Pflichtaufgabe des Bundes

Seit Jahren klagen vor allem die Bezirke über eklatant gestiegene Kosten für die sogenannte Eingliederungshilfe. Die meisten Menschen können mit diesem Begriff allerdings sehr wenig anfangen. Deshalb lohnt es sich, zunächst einen Blick in Wikipedia zu werfen. Dort steht: „Bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche handelt es sich um einen eigenen, außerhalb der Hilfen zur Erziehung stehenden Rechtsanspruch seelisch behinderter oder von seelischer Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher im Rahmen der Jugendhilfe. Anspruchsvoraussetzungen und Hilfeform sind im § 35a Sozialgesetzbuch VIII festgelegt“. Diese etwas sperrige Erläuterung zeigt zumindest die Richtung, wovon wir bei der Eingliederungshilfe sprechen.




Thorben Wengert  / PIXELIO / pixelio.de

Thorben Wengert / PIXELIO / pixelio.de


Fakt ist, dass sich die Zahl seelisch behinderter oder von seelischer Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher in den vergangenen Jahren vervierfacht hat und mittlerweile im Bezirkshaushalt in Unterfranken einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag in Anspruch nimmt. Kosten, die bisher über die sogenannte Bezirksumlage von den jeweiligen Landkreisen und über die Kreisumlage wiederum von den Städten und Gemeinden finanziert wurden. Doch dagegen wehren nicht nur diese sich zu Recht. Wir FREIE WÄHLER, als Anwalt der Kommunen, votieren seit Jahren für eine Neuordnung der Finanzierung der Eingliederungshilfe durch die Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes. Sprich, wir wollen, dass auch der Bund, der dieses Gesetz initiiert hat daran beteiligt wird und schlagen eine Drittelung der Kosten zwischen Bund, Länder und Gemeinden vor. Das würde eine erhebliche Entlastung der Bezirks- und letztendlich aller übrigen Kommunalhaushalte bedeuten.


Im Zuge eines Euro-Rettungsschirm-Paketes hatte nun vor mehreren Monaten die Bundesregierung den Bundesländern signalisiert, hierbei endlich tätig zu werden. Passiert ist aber definitiv noch nichts. Nunmehr fordert der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, unverzüglich die Arbeiten für ein Bundesleistungsgesetz aufzunehmen. Ziel sollte es sein, dieses zu Beginn der nächsten Legislaturperiode zu verabschieden. Also jetzt! Die Länder sind der Auffassung, dass die Aufgaben, die eine Gesellschaft mit einem stetig wachsenden Anteil an Menschen mit Behinderung an die sozialen Sicherungssysteme stellen, nicht mehr allein mit kommunal finanzierten Daseinsvorsorgeleistungen zu bewältigen sind. Die bevorstehenden Herausforderungen hätten sich vielmehr zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe entwickelt.


Die Anstrengungen von Bund und Ländern, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu einer zeitgemäßen und zukunftsorientierten Hilfe weiterzuentwickeln, die den behinderten Menschen und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt, sind daher zu begrüßen. Allerdings fordert der Bundesrat in seiner Entschließung, dass der Bund künftig die Kosten der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Eingliederungshilfe vollständig übernimmt. Er ist der Auffassung, dass es mit dem Leitbild der Teilhabe nicht mehr zeitgemäß ist, Menschen mit Behinderung weiterhin auf das System der Sozialhilfe zu verweisen. Es erscheine nicht folgerichtig, die Teilhabe dem nachrangigsten System der sozialen Sicherung zuzuordnen. Die Umsetzung der Eingliederungshilfereform müsse deshalb in einem Bundesleistungsgesetz erfolgen.


Auch wenn wir FREIEN WÄHLER nun nicht den Sprung in den Bundestag geschafft haben, so werden wir nicht locker lassen die Bayerische Staatsregierung darauf hinzuweisen, dass hier nicht nur Handlungsbedarf, sondern endlich Nachsteuerungsbedarf besteht.



 

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