Bürokratieabbau in der Praxis – Mehr Gestaltungsspielraum für die Kommunen bei Zuschüssen

9 Februar 2011

Bürokratieabbau in der Praxis – Mehr Gestaltungsspielraum für die Kommunen bei Zuschüssen

Na endlich, es bewegt sich doch etwas! Der Beschluss im Innenausschuss des Bayerischen Landtags auf Antrag der Freien Wähler eine Anhörung, die der Vereinfachung des kommunalen Zuschusswesens und damit dem Abbau von Bürokratie dienen soll, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Habe ich neulich noch von meinem Besuch in der Zentralen Normprüfungsstelle berichtet, wo auf Gesetzgebungs- und Verordnungsebene am Bürokratieabbau gewerkelt wird, so wäre es bei den bürokratischen Hürden, die bei Zuschüssen für Kommunen oft aufbauen nur wünschenswert endlich einmal mehr Speil- und Handlungsfreiräume für die Kommunen zu bekommen.

Der Antrag wurde übrigens ohne Gegenstimmen angenommen, was zeigt, dass hier scheinbar alle Fraktionen erheblichen Handlungsbedarf sehen. Unsere Fraktion strebt bei der Verteilung von staatlichen Zuschüssen mehr Freiräume für die Kommunen an. Dazu ist der Abbau bürokratischer Hürden ebenso nötig wie eine bessere finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden. Wir werben dafür die kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben weniger durchzunormieren und den Kommunen auch zu ermöglichen, von Standards – etwa bei der Breite von Dorfstraßen – abzuweichen.  Denn eine Vereinfachung der staatlichen Förderung bedeutet zugleich auch die Abkehr vom `goldenen Zügel´. So sind derzeit selbst für Kleinstmaßnahmen aufwendige Antragsverfahren und Stellungnahmen notwendig, die eine Kommune schon vorher zur Aufgabe zwingen. Besser wäre hingegen die Bündelung von vielen kleinen Vorhaben durch eine pauschale staatliche Mittelzuweisung für Kleinprojekte.

Dringend Nachholbedarf besteht auch bei einem anderen Problem, das den Kommunen in den Knochen steckt: die zeitgerechte Auszahlung der den Kommunen zustehenden Zuschüsse. Vor allem mit Blick auf die immer schwieriger werdende Finanzlage ist es geradezu widersinnig, dass etwa im Jahr 2011 das Ministerium einen Bewilligungsbescheid ausstellt, die bewilligten Mittel aber erst über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren ausgezahlt werden. Ähnlich ergeht es im Übrigen auch Sportvereinen, die für die Sanierung von Sportstätten eine Förderung seitens des Freistaates haben wollen. Teilweise bis zu acht Jahren müssen manche Vereine dann auf die Auszahlung warten und in dieser Zeit das Geld zwischenfinanzieren. Und auch bei den privaten Schulträgern verfährt der Freistaat bei Schulsanierungen und –neubauten ähnlich. So muss beispielsweise der Landkreis Kitzingen der Förderschule der Lebenshilfe rund 11 Millionen Euro zwischenfinanzieren, ehe der Freistaat seiner Verpflichtung nachkommt.

Geholfen wäre bei mehr Gestaltungsfreiheit bei den Zuschüssen auch der Gemeinde Neustadt am Main. Dort muss die Kommune eine Fußgängerbrücke über den Main dringend sanieren, kann aber aufgrund der Haushaltslage keine FAG-Förderung bekommen, weil eine solche Brücke nicht in den Förderrichtlinien ist. Abschließend ist noch von besonderer Bedeutung, dass die Vorschläge der FREIEN WÄHLER keine zusätzlichen Kosten verursachen, sondern neben der allgemeinen Vereinfachung nervenraubender bürokratischer Prozesse letztlich auch dazu beitragen, Kosten zu sparen.

Nicht nur vom Bürokratieabbau reden sondern effektiv etwas dafür tun, dass konnten die Freien Wähler mit Ihrem Antrag im Landtag jetzt erreichen. Foto: Claudia Hautumm

Nicht nur vom Bürokratieabbau reden sondern effektiv etwas dafür tun, dass konnten die Freien Wähler mit Ihrem Antrag im Landtag jetzt erreichen. Foto: Claudia Hautumm/ PIXELIO



 

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