Realitätsfern, kommunalfeindlich und bürokratisch, das sind oft die Aussagen zu Gesetzen auf Bundesebene. Nicht selten ging es mir selber schon so, dass ich bei verschiedenen Gesetzen derartige Aussagen traf, etwa kürzlich bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes. Nunmehr hat der Bundestag zumindest über seine Geschäftsordnung eine wegweisende Entscheidung für die Kommunen getroffen. Nach intensiven Vorberatungen hat der Bundestag in der vergangenen Sitzungswoche beschlossen, die Rechte der kommunalen Spitzenverbände im Gesetzgebungsverfahren durch eine Änderung der Geschäftsordnung deutlich zu stärken. Dies ist ein Quantensprung bei der Beteiligung der Kommunen an der Bundesgesetzgebung.
Künftig müssen die auf Bundesebene bestehenden kommunalen Spitzenverbände bei der Beratung von Gesetzentwürfen, durch die wesentliche Belange von Gemeinden und Gemeindeverbänden berührt werden, stets Gelegenheit zur Stellungnahme im federführenden Ausschuss erhalten. Das ist gut so, denn eine bereits jetzt hierzu geltende Regelung in der Geschäftsordnung ist nunmehr von einer bloßen „Soll-Vorschrift“ zu einer „Muss-Vorschrift“ verschärft worden. Zudem erhalten die kommunalen Spitzenverbände das Recht zur Teilnahme an Anhörungen, die zu diesen Gesetzentwürfen im Bundestag durchgeführt werden. Damit kann man nur hoffen, dass künftig nicht im Nachhinein darüber der Kopf geschüttelt werden muss, welche Suppe da den Kommunen wieder eingebrockt wurde, wie dies in der Vergangenheit sehr oft der Fall war.
Damit kam der Bundestag einer berechtigten Forderung der Gemeindefinanzkommission sowie der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände entgegen. Anders als andere Interessenvertretungen sind die kommunalen Spitzenverbände herausgehobene Körperschaften des öffentlichen Rechts, die dem Gemeinwohl aller Bürgerinnen und Bürger dienen, die mit Recht qualitätsvolles Wohnen und Leben in ihren Gemeinden erwarten. Ich hoffe nur, dass die kommunalen Spitzenverbände in Berlin bei künftigen Entscheidungen ihre Einflussmöglichkeit auch wahrnehmen und nicht so schlafen wie sie es bei der Zustimmung zur Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion getan haben. Denn da wurden die kommunalen Spitzenverbände gehört und hatten keinerlei Einwand etwa hinsichtlich der Konnexität („wer bestellt bezahlt auch“). Dadurch müssen nunmehr auf Länderebenen entsprechende Regelungen getroffen werden, sodass nicht übermäßige Kosten der Inklusion bei den Kommunen hängen bleiben.
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