Armutsrisiko senken – Erziehungsleistung älterer Frauen rentenrechtlich und finanziell gleichstellen

26 Februar 2013

Armutsrisiko senken – Erziehungsleistung älterer Frauen rentenrechtlich und finanziell gleichstellen

Ein Gastkommentar von meiner Fraktionskollegin Eva Gottstein, MdL:


Frauen sind in besonderem Maße von Armut bedroht. Die Zahlen des Berichts "Soziale Lage in Bayern 2011" sind erschreckend: 2009 bezogen 2,3 Prozent aller Frauen im Rentenalter zusätzliche Sozialleistungen, da die Rente nicht ausreichte, das Existenzminimum abzusichern. Im Vergleich dazu haben Männer ein um die Hälfte niedrigeres Armutsrisiko. Alleinerziehende, das sind zu 90 Prozent ebenfalls Frauen, zählen mit 40,6 Prozent gleichermaßen zur Gruppe mit der höchsten Armutsgefährdung in Bayern.





Wilhelmine Wulff_All Silhouettes  / pixelio.de

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Armut ist weiblich und alleinerziehend


Gegenwärtig kommen Frauen ins Rentenalter, die zwar ihr Leben lang gearbeitet, d.h. sich in erster Linie um das Familienleben gekümmert, aber keine Rentenanwartschaften erworben haben, da sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Gerade bei diesen Frauen, die aufgrund von Kindererziehungszeiten oder der Pflege naher Angehöriger vorübergehend aus der Erwerbstätigkeit ausgestiegen sind, droht im Rentenalter ein höheres Armutsrisiko. Anscheinend hat inzwischen auch die Regierungspartei das Thema  entdeckt: Landauf, landab weisen vor allem Politikerinnen auf das Problem, insbesondere im Zusammenhang mit den vor 1992 geborenen Kindern, hin. Allein, die Lösung steht immer noch aus.


Unterschiedliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten beenden


Die FREIEN WÄHLER haben deshalb einen Antrag in den Landtag eingebracht, der die Staatsregierung auffordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, diese Schieflage endlich zu beseitigen. Die Landtagsfraktion will erreichen, dass die unterschiedliche Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder, die vor und nach 1992 geboren wurden, in der gesetzlichen Rentenversicherung beendet wird. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Kind, das vor diesem Stichtag das Licht der Welt erblickt hat, rentenmäßig nur 27 EURO wert sein soll, das nach 1992 geborene aber dreimal so viel, also 81 EURO. Der Antrag der Landtagsfraktion wurde von Schwarz-Gelb im Ausschuss Soziales, Familie und Arbeit des Bayerischen Landtags angenommen. Die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER wird genau verfolgen, ob und wie die Staatsregierung den auf unseren Antrag hin gefassten Beschluss auf Bundesebene umzusetzen sucht. Dies hoffen wir im Sinne aller Mütter, gleich gültig wann ihr Kind geboren wurde!


Fazit:


Die FREIEN WÄHLER fordern, dass diejenigen Mütter (und Väter), die vor 1992 Kinder bekommen haben, bei der Rentenberechnung mit den Eltern späterer Geburtsjahrgänge finanziell gleichgestellt werden. Denn jedes Kind muss Staat und Gesellschaft gleich viel wert sein.



 

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