Manchmal sind es schon seltsame Blüten, die die EU-Gesetzgebung austreibt. Jetzt will Brüssel auch noch den Daumen auf die traditionellen bayerischen Volksfeste haben und plant mit einer neue EU-Norm ‚ 'DIN EN 13814‘ vor allem den Schaustellern nicht nur stärker auf die Finger zu schauen, sondern diese weiter reglementieren zu wollen. Bayern ohne traditionelle Volksfeste? – undenkbar. Doch diese neue Regelung stellt die meist familiengeführten Schaustellerbetriebe vor große Herausforderungen. Neben der überbordenden Bürokratie bei der Umsetzung des Mindestlohns gefährdet jetzt diese neue EU-Norm die Schaustellerbetriebe in ihrer Existenz. Bereits geprüfte Schaustellergeschäfte sollen nun nochmals überprüft werden.
"Völlig ohne Not“, so beschreibt meine Fraktions-Kollegin, MdL Jutta Widmann, die selbst mit ihrem Gatten zusammen einen Festwirtsbetrieb hat und auch auf den unterfränkischen Volksfesten zugegen ist, diese neue Regulierung. Die Kosten einer solchen erneuten Prüfung sind nicht ganz billig, das hat jeder PKW-Besitzer schon bei TÜV-Prüfungen hautnah erfahren. Nur betragen sie bei den Schaustellern ein Vielfaches der PKW-Prüfung und die müssen natürlich die Schausteller tragen. Bei manchen Betrieben kann dies zum finanziellen Ruin führen.
Deshalb setze ich hier durchaus auch auf eine vernünftige und sachorientierte Lösung: Der Bayerische Landtag muss sich für einen Bestandsschutz für ältere Fahrgeschäfte einsetzen. Zumal alle anderen EU-Mitgliedsstaaten Ausnahmeregelungen für solche Fahrgeschäfte haben – nur, ja nur wieder Deutschland nicht. Was soll man dazu sagen?
Jedenfalls ist für mich auch klar, dass auch ältere Fahrgeschäfte - ich erinnere mich etwa an ‚Lehnert’s Kettenkarusell’, das in meiner Kindheit stets an Kirchweih in meinem Heimatort präsent war – notwendig sind, um die Attraktivität von Volksfesten und gerade auch der kleineren Feste in ganz Bayern zu erhalten. Nur so können Vielfalt und Attraktivität unserer schönen bayerischen Volksfeste erhalten werden.
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