Endlich einmal ist durch den Bundesrat mit breiter Mehrheit eine Initiative Bayerns bei der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), bäuerlich geführte Biogasanlagen im Vergleich zu Großanlagen besser zu stellen, unterstützt worden. In diesem Punkt haben die übrigen Bundesländer dazu mehreren bayerischen Anträgen zugestimmt: Danach soll beispielsweise die Grundvergütung bei Anlagen über 500 Kilowatt Leistung so abgesenkt werden, dass Kleinere nicht mehr benachteiligt werden.
In der Vergangenheit waren hier Kleinanlagenbetreiber gegenüber den Großanlagenbetreibern erheblich benachteiligt. Zudem sollen die von Kleinanlagen oft schwer einzuhaltenden Mindestvorgaben für die Wärmenutzung entschärft werden. Darüber hinaus hat sich der Bundesrat auf Initiative Bayerns für eine Neudefinition des Begriffs „Anlagen“ ausgesprochen – was verhindern soll, dass Großanlagen fördertechnisch von einer Aufteilung in mehrere kleine profitieren. Diesen breiten Rückhalt im Bundesrat sollte der Bundesumweltminister zum Anlass nehmen, beim EEG nochmals nachzubessern und Kleinanlagen so zu fördern, dass sie gegenüber Großen bestehen können. Denn der Meinung von uns Freien Wählern nach kann der Umstieg in die erneuerbaren Energien nur mit einer dezentralen Energieversorgung gelingen, die die Wertschöpfung vor Ort lässt und von der Bevölkerung akzeptiert wird. Mehrfach hatte die Landtagsfraktion der Freien Wähler im Bayerischen Landtag mit verschiedenen Anträgen bereits auf eine Besserstellung von Kleinanlagen abgezielt.
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