Landtagsabgeordneter Felbinger klärt Bahnanschluss-Problematik am Regionalknotenpunkt Gemünden

26 Februar 2016

Landtagsabgeordneter Felbinger klärt Bahnanschluss-Problematik am Regionalknotenpunkt Gemünden

Felbinger: Fahrgastrechte sichern Heimfahrt auch am späten Abend


Gemünden.
Die Veränderungen im Regionalverkehr der Deutsche Bahn auf der Strecke Würzburg - Jossa zum letzten Fahrplanwechsel nahm der Landtagsabgeordnete Günther Felbinger zum Anlass, um diese mit Vertretern von DB Regio Franken zu erläutern und zu diskutieren.

Die speziell in den Abendstunden auftretenden Probleme am Bahnhof in Gemünden mit der Anschlussverbindung vom Regionalexpress 4626 auf die Regionalbahn 58070 nach Jossa sollten mit dem nächsten Fahrplanwechsel vorbei sein. Denn ab dem Jahr 2017 wird auf Bestreben des Gemündener Abgeordneten Felbinger die Abfahrtszeit um drei Minuten nach hinten gelegt, sodass der Anschluss entsprechend erreicht werden sollte.
Für die Problematik des letzten Anschlusszuges nach Jossa mit Abfahrt um 22:14 Uhr in Gemünden, weist Felbinger darauf hin, dass bei einer möglichen Verspätung des RE 4630 von Würzburg klare Regelungen getroffen sind, die den Bahnnutzern die Weiterfahrt in Gemünden ermöglichen. So ist in der Wartezeitvorschrift der Deutschen Bahn speziell für die Regionalbahn 58076 eine Wartezeit von 30 Minuten festgelegt. Dies bedeutet, dass sobald der RE 4630 als verspätet vorgemeldet wurde, die RB 58076 in Gemünden bis zu 30 Minuten lang auf Anschlussreisende warten muss


Dabei sei es allerdings nötig, dass die Reisenden im Regionalexpress 4630 sich bei einer zu erwartenden Verspätung beim Zugbegleiter melden, so Felbinger. Denn nur so könnten die Anschlussreisenden bei der Transportleitung vorgemeldet werden und dort veranlasst werden, dass die Regionalbahn nach Jossa entsprechend lange wartet. Sollte darüber hinausgehend aufgrund von irgendwelchen Umständen der Anschluss nicht gehalten werden können, greifen hier die Fahrgastrechte der Deutschen Bahn. Bei einer zu erwarteten Verspätung von mindesten 60 Minuten und einer erwarteten Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr ist die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels wie zum Beispiel Bus oder Taxi bis zu einer Kostenerstattung von maximal 80 Euro möglich. Dies gilt ebenfalls bei einem Zugausfall, sofern es sich um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann. Damit bestehe für die Bahnfahrer aus dem Sinngrund Rechtssicherheit, dass sie auch am späten Abend vom Regionalknotenpunkt Gemünden auf jeden Fall nach Hause kommen, so Felbinger.



 

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