DB geht gegen Gleisüberschreitungen in Gemünden vor

13 Dezember 2016

DB geht gegen Gleisüberschreitungen in Gemünden vor

Felbinger: Neues Geländer für mehr Sicherheit


Gemünden.
Die unerlaubten Gleisüberschreitungen in Gemünden im Bereich der Weißensteinstraße in Höhe des Hagebaumarkts könnten in Zukunft ganz unterbunden werden, teilte der Landtagsabgeordnete Günther Felbinger mit. Nachdem mehrere Anwohner berichtet hatten, dass es dort in letzter Zeit zu vermehrten Gleisüberschreitungen gekommen sei, schlug der Abgeordnete den Bau eines Sicherheitszauns vor und wandte sich an die Bundespolizei und Deutsche Bahn.

Bundespolizisten hatten zuletzt über einen Zeitraum von vier Wochen die Überwachung vor Ort intensiviert, wie Dr. Sven Schultheis, Leiter der Bundespolizeiinspektion Würzburg, auf erneute Anfrage Felbingers mitteilte. Dabei konnten Personen vom illegalen Überschreiten der Gleise abgehalten werden. Schultheis kündigte an, auch weiterhin Kontrollen an besagter Stelle durchzuführen. Dafür werden auch Zivilstreifen eingesetzt.

Eventuell wird dies aber nicht mehr lange nötig sein: Auch von Seiten der Deutschen Bahn wird es Maßnahmen geben, die zur Sicherung der Gleise beitragen. Der Bahnchef von Bayern, Klaus-Dieter Josel, teile Felbinger in einem Schreiben mit, dass DB Netz das bestehende Geländer auf Seiten des Hagenbaumarks instand setzen wird. Im Zuge der Baumaßnahme würde auch die Lücke zum vorhandenen Gartenzaun des Nachbargrundstücks geschlossen und so der Zugang zu der problematischen Stelle erschwert. Darüber zeigte sich Felbinger erleichtert: „Mit der Maßnahme zeigt die Deutsche Bahn deutlich, wie wichtig ihr die Sicherheit an den Gemündener Bahngleisen ist. Mit dem neuen Geländer wird allen Personen unmissverständlich vor Augen geführt, dass das Überschreiten der Gleisanlage nicht zulässig ist. Manchmal braucht es eben mehr als ein Verbotsschild.“

Rein rechtlich ist die Deutsche Bahn nicht verpflichtet Absicherungsanlagen an ihren Bahngleisen zu errichten. Nach der Eisenbahnbau- und -betriebsordnung (EBO) ist das unbefugte Betreten von Bahnanlagen untersagt und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Darüber informiert an besagter Stelle in Gemünden derzeit auch beidseitig ein Verbotsschild.

„Ich freue mich über die schnelle Problemlösung durch die Deutsche Bahn und die Unterstützung durch die Bundespolizei. Ich hoffe, dass bei den Betroffenen der Wink mit dem Zaunpfahl auch verstanden wird“, so Felbinger. Denn bei unerlaubten Gleisüberschreitungen würden die Personen nicht nur ihr eigenes Leben gefährden, sondern könnten auch Fahrgäste bei einer etwaigen Notbremsung verletzen und den Zugbetrieb empfindlich stören, erklärte der Abgeordnete aus Langenprozelten.



 

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