Felbinger: Rechtsanspruch bleibt versagt
Die CSU verweigert ehrenamtlichen Rettungshelfern, die für Hilfsorganisationen tätig sind, weiter die Gleichstellung mit Feuerwehrleuten und Helfern des THW. Sie lehnte im Innenausschuss des Bayerischen Landtags einen entsprechenden Antrag der Freien Wähler ab. Wer als Aktiver eines Rettungsdienstes bei einem Einsatz wichtige Unterstützung leistet, hat also auch künftig keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, Lohnfortzahlung oder Ersatz seines Verdienstausfalls sowie Ersatz seiner einsatzbedingten Sachschäden, wie der Freie Wähler Landtagsabgeordnete Günther Felbinger mitteilt.
„Damit stößt die CSU Tausende von Rettungshelfern vor den Kopf, die seit vielen Jahren ihre Gleichstellung mit Feuerwehrleuten einfordern“, so Felbinger. Wer für die notwendige Nachführung von einsatzwichtigem Material oder die Verpflegung der Einsatzkräfte sorgt, sich um die weitere Betreuung der Verletzten oder Angehöriger von verstorbenen Opfern kümmert, wird damit weiterhin schlechter behandelt als diejenigen derselben Organisation, die Verunglückte bergen, erstversorgen und transportieren.
Die vor zwei Jahren erfolgte Gleichstellung wenigstens der Kräfte des Rettungsdienstes mit denen der Feuerwehr sei zwar ein erster richtiger und wichtiger Schritt gewesen. Durch die erfolgte Ablehnung des Freie Wähler-Antrags seitens der CSU bleibe es aber künftig bei der Ungleichbehandlung der nicht am unmittelbaren Einsatz beteiligten ehrenamtlichen Rettungshelfer, bedauerte der Abgeordnete.
PM Rettungshelfer
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