Ablehnung der Blitzanlage kann nicht das letzte Wort sein

8 Juli 2016

Ablehnung der Blitzanlage kann nicht das letzte Wort sein

Felbinger: Anwohner durch lärmdämmenden Belag entlasten


Gemünden.
Nach der Ablehnung eines Pilotprojektes für eine stationäre Geschwindigkeits-Messanlage an der Staatsstraße 2303 an der Einfahrt aus Richtung Hammelburg in die Gemündener Bergstraße, für das sich Landtagsabgeordneter Günther Felbinger beim Innenministerium eingesetzt hatte, sieht dieser nun das Staatliche Bauamt in der Pflicht. „Ich kann die Argumente, die gegen eine stationäre Blitzanlage sprechen auch aufgrund der Tatsache, dass es größere Gefahrenpunkte im Freistaat gibt, durchaus verstehen und nachvollziehen, aber dann muss anderweitig eine Entlastung für die lärmgeplagten Anwohner kommen“, so Felbinger.


Bereits vor zwei Jahren hatte er im Gespräch mit dem Leiter des Staatlichen Bauamtes, Dr. Michael Fuchs, für einen lärmdämmenden Asphaltbelag geworben und dabei auch keine grundsätzlich ablehnende Haltung von Fuchs erkannt. Lediglich Lärmmessungen und Verkehrszählungen sollten noch näheren Aufschluss über die Belastung an der Bergstraße geben. Nachdem die nun vorliegende Lärmwertberechnung keine wesentlichen Auffälligkeiten zeige, könne dies dennoch nicht das letzte Wort in punkto Entlastung für die Anwohner sein. "Deshalb ist gerade jetzt die Zeit gekommen, dass für die Anwohner an der Bergstraße eine umsetzbare und spürbare Entlastung durch einen lärmdämmenden Straßenbelag, der immerhin den Lärm etwa um die Hälfte reduziert, gekommen. Ich werde da nicht locker lassen“, so Felbinger.

In einem Schreiben an Fuchs hat er dies noch mal verdeutlicht und will sich in einem in Kürze anstehenden Gespräch beim Staatlichen Bauamt die genauen Werte der Lärmwertberechnung ansehen und die Notwendigkeit einer lärmsenkenden Maßnahme wiederum deutlich machen. Aufgrund nicht vorhandener Unfallereignisse in den vergangenen Jahren und unter dem Grenzwert liegender Lärmwerte hatte Innen-Staatssekretär Gerhard Eck diese Woche mitgeteilt, dass eine ohnehin bisher nur an zwei Standorten in Bayern in Pilotprojekten vorhandene stationäre Blitzanlage, in der Gemündener Bergstraße nicht Frage komme.


 

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