Schlüsselzuweisungen für Unterfranken leicht erhöht – Kommunen endlich dauerhaft stärken

20 Dezember 2011

Schlüsselzuweisungen für Unterfranken leicht erhöht – Kommunen endlich dauerhaft stärken

Schlüsselzuweisungen für Unterfranken leicht erhöht – Kommunen endlich dauerhaft stärken

Die Freien Wähler haben sich zurückhaltend über die heute bekanntgegebenen Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2012 geäußert. Nach Angaben des Bayerischen Finanzministeriums sind für die einzelnen Gemeinden und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks Unterfranken 211 576 540 Euro vorgesehen. Auf die unterfränkischen Landkreise entfallen als Landkreisschlüsselzuweisungen noch einmal 129 406 888 Euro. Die Schlüsselzuweisungen betragen bayernweit in 2012 rund 2,7 Milliarden Euro, was einer Steigerung von 100 Mio. Euro entspricht.

Felbinger, MdL aus Gemünden dazu: “Trotz der Steigerung der Schlüsselzuweisungen um 2 091 492 Euro, also um  ein Prozent für die Gemeinden und der Steigerung von 7 904 344 Euro (6,51%) für die Landkreise, gegenüber dem letzten Jahr ist dies zu wenig, um der angespannten finanziellen Lage der Gemeinden und Landkreise gerecht zu werden.“


 


Mit dem Anstieg der Schlüsselzuweisungen und dem Anstieg des Kommunalanteils am Allgemeinen Steuerverbund von 12 auf 12,5 % wurde die Forderung der FREIEN WÄHLER in diesem Bereich aus den Jahren 2009-2011 endlich erfüllt. „Nichtsdestotrotz sehe ich weiteren Finanzbedarf für die Kommunen“, so Felbinger weiter. Insbesondere der Anteil am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund sollte von 51% auf 55% erhöht werden.  Auch die Zuschüsse zu den steigenden Schülerbeförderungskosten müssen dringend von derzeit 60% auf 66% angehoben werden.


 


Die jährlichen Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden und Landkreise ergänzen die Steuer- und Umlageeinnahmen und sind wesentlicher Bestandteil des kommunalen Finanzausgleichs. Die Gesamthöhe der Zuweisungen hängt dabei grundsätzlich von der Höhe der Steuereinnahmen des Freistaats ab; 36 Prozent fließen dabei an die Landkreise und 64 Prozent an die Gemeinden. Die Schlüsselzuweisungen 2012 wurden auf Grundlage des Entwurfs des Nachtragshaushaltes 2012 und des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2012 sowie dem aktuell vorliegenden Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes berechnet und stehen noch unter Vorbehalt. Endgültig festgezurrt werden die Schlüsselzuweisungen erst, wenn der Bayerische Landtag im kommenden Jahr den Nachtragshauhalt 2012 und das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2012  sowie der Bundesgesetzgeber das Neunte Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes beschlossen haben, so der Abgeordnete.


 


Foto: Gerd Altmann/ PIXELIO



 

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