Keine Sondermittel für Schulträger zur Inklusion

16 Januar 2011

Keine Sondermittel für Schulträger zur Inklusion

Die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben und vor allem der Bildung, deren Umsetzung 2011 durch die bayerische Staatsregierung angegangen werden soll, sorgt vor allem bei den Kommunen, Landkreisen und kirchlichen wie privaten Schulträgern für erheblich Unbehagen, da man hinsichtlich der auf sie zukommenden Kosten noch keinerlei Vorstellungen hat.


 


Dies veranlasste den FREIE WÄHLER-Landtagsabgeordneten Günther Felbinger dazu, eine Anfrage beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus hinsichtlich dieser Frage zu stellen. Der Bildungspolitiker, der selbst der interfraktionellen Arbeitsgruppe Inklusion angehört, war über die Antwort, dass noch keinerlei Schätzungen für die dabei entstehenden Kosten seitens des Ministeriums abgeben werden kann, sehr erstaunt: „Bevor ich ein Haus baue, muss ich doch wissen, was es kostet, da geht die Staatsregierung wieder mal sehr naiv ran. Ich hoffe, die Umsetzung wird etwas professioneller!“

Die Staatsregierung begründet ihre Nullaussage damit, dass bislang kein endgültiges Konzept zur Umsetzung der Inklusion vorliege. Gleichzeitig verweist Kultusminister Ludwig Spaenle(CSU) auf den Doppelhaushalt 2011/2012, in welchem erst noch über künftige Bildungsaufgaben entschieden werden müsse. „Mir ist nicht klar, wie eine sinnvolle Umsetzung der Inklusion angegangen werden soll und ein Doppelhaushalt ansteht, wenn man nicht zumindest eine grobe Kosteneinschätzung für die Umsetzung der UN-Konvention Inklusion vorliegen hat“ so Felbinger. „Die Inklusion darf keine Sparversion werden!“


 


Was die Verteilung dieser bisher unvorhersehbaren Kosten angeht, sieht die Staatsregierung bei der Durchführung der Behindertenrechtkonvention alle Träger der staatlichen Aufgaben in der Pflicht. Es gebe daher keinen Grund, die festgelegte Aufgabenverteilung zwischen Staat und Kommunen bei der Finanzierung der öffentlichen Schulen in Frage zu stellen, so das Ministerium in seiner Stellungnahme: „Im Klartext heißt das, dass die Inklusion zumindest im Augenblick für die Schulträger eine finanziell unberechenbare Komponente darstellt und noch zu erheblichen Aufwendungen führen kann.“


 


Auch auf Sonderfördermittel seitens des Freistaates für dieses Großprojekt brauchen die Landkreise und Kommunen nicht zu hoffen, hier wird auf das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz verwiesen. Felbinger kann darüber nur den Kopf schütteln: „Es drängt sich mir die Frage auf, wie die ohnehin schon stark belasteten Kommunen und Landkreise diese finanzielle Mammutaufgabe ohne zusätzliche Mittel stemmen sollen.“



 

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