Zum Anbau von Christbaumkulturen im Sinngrund

16 Dezember 2010

Zum Anbau von Christbaumkulturen im Sinngrund

Felbinger: Gesetzliche Regelung ist anzustreben


 


Obersinn/Mittelsinn/Burgsinn.


Aufgrund mehrerer Anfragen von Bürgern der Sinngrundgemeinden zu dem ausufernden Anbau von Christbaumkulturen im Sinngrund, hat sich der Freie Wähler Landtagsabgeordnete Günther Felbinger(Gemünden) mit einer Anfrage an die Bayerische Staatsregierung gewandt. Das Ministerium für Landwirtschaft und Forsten verweist in seiner Antwort nun darauf, dass bei der Anpflanzung auf landwirtschaftlichen Flächen bereits jetzt genügend rechtliche Regelungsmöglichkeiten bestehen.


 


So ist bisher für Christbaumkulturen auf nicht forstlich genutzten Flächen eine Erlaubnispflicht nach dem Waldgesetz oder der Landschaftsschutzgebietsverordnung Spessart vorgesehen. Dabei würden auch Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit einbezogen. Die Erlaubnis hierfür kann nur im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde erteilt werden. „Diese Regelungen zeigen, dass sie wirksam sind und funktionieren“, so Felbinger.

Ganz anders verhält es sich nach Aussage des Ministeriums bei Christbaumkulturen innerhalb von Wäldern. Diese gelten rechtlich als Wald und für ihre Anlage bedarf es daher keiner Rodungserlaubnis. Sie setzt darauf, dass die Waldbesitzer mit der Freiheit, kleinflächig Christbäume in ihren Wäldern einzustreuen, verantwortungsvoll umgehen. „Das war ja im Sinngrund bisher eben nicht der Fall“, meint Felbinger.


 


Das Ministerium lehnt gleichzeitig eine gesetzlich-verbindliche Nachsteuerung derzeit aufgrund eines vermuteten bürokratischen Aufwands ab, sondern empfiehlt, zunächst im Interesse der Subsidiarität zu prüfen, ob für dieses regionale Problem nicht auch eine regionale Lösung gefunden werden kann.


 


„Da will sich das Ministerium aus der Verantwortung stehlen und nicht als böser Bub dastehen“, meint Felbinger und fordert sehr wohl eine pragmatische gesetzliche Regelung, weil sich gezeigt hat, dass regionale Lösungen nicht greifen sobald wirtschaftliche Interessen dahinter stehen. „Es ist mehr als einfältig zu glauben, dass Waldbesitzer in dem Moment wo es ums Geldverdienen geht noch zwischen Freiheit und Verantwortung der Allgemeinheit gegenüber unterscheiden“, so Felbinger.


 


„Wer mit offenen Augen durch die Sinngrundgemeinden geht, der sieht wie sehr das Landwirtschaftsministerium in seinem Elfenbeinturm in München irrt!“ so Felbinger.


 So sei auch die Tatsache zu behaupten, dass es sich andernorts bayernweit bewährt habe, ein hinkender Vergleich, denn nirgends sonstwo in Bayern werden derart viele Christbaumkulturen angebaut wie im Sinngrund, der mittlerweile absatzstärkstes Gebiet in Deutschland sei.


 


Immerhin lässt die Antwort der Staatsregierung einen Hoffnungsschimmer aufkeimen. „Nach Information der Staatsregierung sind die Behörden vor Ort intensiv


dabei, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Steuerung des Geschehens zu prüfen und auch einzusetzen“, so der Wortlaut des Landwirtschaftsministers. Dies reiche von der waldgesetzlichen Erlaubnispflicht für die Anlage auf landwirtschaftlichen Flächen und die Landschaftsschutzgebietsverordnung bis hin zur Bauleitplanung. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen sei abzuwarten, bevor Überlegungen für neue Erlaubnispflichtenund damit auch neue Bürokratie angestellt werden, so das Ministerium. „Hier wird die Bürokratie auch als Deckmantel vorgeschoben, um vom Kernproblem abzulenken“, so Felbinger.



 

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