Umsetzung des Mindestlohns V: Auftreten von Zollbeamten bei der Mindestlohnkontrolle

16 Juni 2015

Umsetzung des Mindestlohns V: Auftreten von Zollbeamten bei der Mindestlohnkontrolle

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für einen Gesetzesvollzug einzusetzen, wonach Zollbeamte bei der Mindestlohnkontrolle nur in begründeten Einzelfällen öffentlich wahrnehmbar, insbesondere vor den Augen der Kunden, kontrollieren dürfen.
Begründung:
Seit 1. Januar 2015 gilt der Mindestlohn. Während die Höhe von 8,50 Euro gesellschaftlich breite Akzeptanz findet und an dieser Stelle keineswegs in Frage gestellt werden soll, bereiten die Details der Umsetzung den Betrieben teilweise massive Probleme. Um wirtschaftliche Entwicklung und Arbeitsplätze nicht zu gefährden, ist es deshalb notwendig, die Sorgen der bayerischen Unternehmen ernst zu nehmen und bei der Umsetzung des Mindestlohns nachzusteuern.

Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000004442


 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen