Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für einen Gesetzesvollzug einzusetzen, wonach Zollbeamte bei der Mindestlohnkontrolle nur in begründeten Einzelfällen öffentlich wahrnehmbar, insbesondere vor den Augen der Kunden, kontrollieren dürfen.
Begründung:
Seit 1. Januar 2015 gilt der Mindestlohn. Während die Höhe von 8,50 Euro gesellschaftlich breite Akzeptanz findet und an dieser Stelle keineswegs in Frage gestellt werden soll, bereiten die Details der Umsetzung den Betrieben teilweise massive Probleme. Um wirtschaftliche Entwicklung und Arbeitsplätze nicht zu gefährden, ist es deshalb notwendig, die Sorgen der bayerischen Unternehmen ernst zu nehmen und bei der Umsetzung des Mindestlohns nachzusteuern.
Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000004442
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