Umsetzung des Mindestlohns IV: Subunternehmerhaftung streichen

16 Juni 2015

Umsetzung des Mindestlohns IV: Subunternehmerhaftung streichen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Nachunternehmerhafung nach § 13 des Mindestlohngesetztes ersatzlos gestrichen wird.
Begründung:
Seit 1. Januar 2015 gilt der Mindestlohn. Während die Höhe von 8,50 Euro gesellschaftlich breite Akzeptanz findet und an dieser Stelle keineswegs in Frage gestellt werden soll, bereiten die Details der Umsetzung den Betrieben teilweise massive Probleme. Um wirtschaftliche Entwicklung und Arbeitsplätze nicht zu gefährden, ist es deshalb notwendig, die Sorgen der bayerischen Unternehmen ernst zu nehmen und bei der Umsetzung des Mindestlohns nachzusteuern.

Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000004437


 

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