Umsetzung des Mindestlohns III: Dokumentationspflicht nur bis 1.900 Euro

16 Juni 2015

Umsetzung des Mindestlohns III: Dokumentationspflicht nur bis 1.900 Euro

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Verdienstgrenze für die Dokumentationspflicht im Rahmen der Mindestlohnumsetzung von 2.958 Euro auf 1.900 Euro herabgesetzt wird.
Begründung:
Seit 1. Januar 2015 gilt der Mindestlohn. Während die Höhe von 8,50 Euro gesellschaftlich breite Akzeptanz findet und an dieser Stelle keineswegs in Frage gestellt werden soll, bereiten die Details der Umsetzung den Betrieben teilweise massive Probleme. Um wirtschaftliche Entwicklung und Arbeitsplätze nicht zu gefährden, ist es deshalb notwendig, die Sorgen der bayerischen Unternehmen ernst zu nehmen und bei der Umsetzung des Mindestlohns nachzusteuern.
In vielen Branchen, etwa im Baubereich, werden in der Regel deutlich höhere Löhne als der Mindestlohn gezahlt. Trotzdem müssen die Mitarbeiter ihre Arbeitszeit minutengenau dokumentieren. Dies ist realitätsfern und führt zu unnötigem Mehraufwand, weshalb eine Absenkung der Verdienstgrenze bis zu der dokumentiert werden muss, auf eine Höhe von 1.900 Euro dringend angebracht ist.

Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000004441


 

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