Umsetzung des Mindestlohns II: Mitarbeitende Familienangehörige vom Mindestlohn ausnehmen

16 Juni 2015

Umsetzung des Mindestlohns II: Mitarbeitende Familienangehörige vom Mindestlohn ausnehmen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass in Familienunternehmen mithelfende Familienan-gehörige generell vom Mindestlohn ausgenommen sein sollen.
Begründung:
Seit 1. Januar 2015 gilt der Mindestlohn. Während die Höhe von 8,50 Euro gesellschaftlich breite Akzeptanz findet und an dieser Stelle keineswegs in Frage gestellt werden soll, bereiten die Details der Umsetzung den Betrieben teilweise massive Probleme. Um wirtschaftliche Entwicklung und Arbeitsplätze nicht zu gefährden, ist es deshalb notwendig, die Sorgen der bayerischen Unternehmen ernst zu nehmen und bei der Umsetzung des Mindestlohns nachzusteuern.
Besonders in Gastronomie, Handwerk und Mittelstand existieren viele Familienbetriebe. Dort ist es selbstverständlich, dass im Tagesgeschäft oder zu saisonbedingten Spitzenzeiten die ganze Familie mithilft. Wenn dies nicht mehr in der vollen Flexibilität möglich ist, hat dies teils massive Auswirkungen auf die Betriebe bis hin zur existenziellen Bedrohung.

Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000004438


 

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