Interessen der Studierenden berücksichtigen: Keine Insellösung beim e-BAföG

21 November 2016

Interessen der Studierenden berücksichtigen: Keine Insellösung beim e-BAföG

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, mündlich und schriftlich über die zum 1. August 2016 in Kraft getretene Gewährleistung einer elektronischen BAföG-Antragstellung zu berichten und sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, ein einheitliches und gemeinschaftliches Verfahren aller 16 Bundesländer zu realisieren.
Auf folgende Fragen soll hinsichtlich der Berichterstattung eingegangen werden:
1. Im Zuge der Umsetzung des e-BAföG wird in Bayern auf die e-ID-Funktion zurückgegriffen, um die Möglichkeit einer „medienbruchfreien“ Antragstellung zu gewährleisten.
a) Welche Vorteile sind nach Meinung der Staatsregierung mit dem entsprechenden Verfahren verbunden und welche Kriterien sprachen gegen eine Lösung via DE-Email?
b) Ist es auch ausländischen Studierenden möglich, trotz der e-ID-Funktion von einem volldigitalisierten Antragsverfahren Gebrauch zu machen? Wenn ja, auf welche Weise?
2. Wie wird das Verfahren von den Studierenden bisher angenommen?
a) Liegen der Staatsregierung zur volldigitalen Antragstellung bereits aktuelle Zahlen vor?
b) Wenn ja, wie viele Anträge wurden seit der Umsetzung der 25. BAföG-Novelle eingereicht?


Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000008855



 

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