Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich beim Bund für die umgehende Bereitstellung der benötigten Finanzmittel für die Ortsumfahrung Neubäu einzusetzen und auf einen unverzüglichen Baubeginn hinzuwirken.
Begründung:
Seit 1993 befindet sich die Ortsumfahrung von Neubäu im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans. Im Jahr 2010 wurde das Planfeststellungsverfahren eingeleitet und seit Januar 2015 ist der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig. Alle baurechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich des Projekts sind damit bereits erfüllt und auch das zuständige staatliche Bauamt Regensburg hat seine Bereit-schaft hinsichtlich eines zeitnahen Baubeginns bestätigt. Ebenso befinden sich die vorgezogenen naturschutzfachlichen Maßnahmen bereits in der Umsetzung.
Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000004439
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