Räume mit besonderem Handlungsbedarf 2016

1 Oktober 2017

Räume mit besonderem Handlungsbedarf 2016

Aus dem Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12. Juli 2016 geht hervor, dass der Raum mit besonderem Handlungsbedarf (sogenannter RmbH), der laut Landesentwicklungsprogramm (LEP) wegen Strukturschwäche besonders zu entwickeln ist, erweitert wird. Hierzu werden künftig alle Kommunen berücksichtigt, die hinsichtlich bestimmter Einzelkriterien (sogenannter Strukturindikator) weniger als 90 Prozent des bayerischen Durchschnitts (bisher 85 Prozent) erreichen. Insgesamt werden im Vergleich zum LEP 2013 zusätzlich 11 Landkreise (einschließlich zwei kreisfreie Städte) sowie 150 Einzelgemeinden dem RmbH zugeordnet.


Ich frage die Staatsregierung:

1. Welche Gemeinden und Städte im Freistaat werden nach der oben genannten Erweiterung als Räume mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) eingeordnet (bitte Auflistung sortiert nach Regierungsbezirken und Landkreisen)?

2. Welche Fördermittel wurden in den Jahren 2013 bis 2016 an Räume mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) vergeben (bitte Auflistung nach Landkreisen)?

3. Welche Fördermittel sind für die kommenden Jahre insgesamt für Räume mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) eingeplant?


Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

zu 1.


Folgende Landkreise sind im LEP 2013 dem RmbH zugeordnet:


Lesen Sie die komplette Schriftliche Anfrage als pdf-Dokument: 17_0016708


 

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