Offener Ganztag an Grundschulen

1 Oktober 2017

Offener Ganztag an Grundschulen

Laut Ministerpräsident Horst Seehofer soll bis 2018 für jedes Kind bis 14 Jahren ein Ganztagsplatz an bayerischen Schulen verfügbar sein. Einen wichtigen Baustein bei diesem Vorhaben stellt das Pilotprojekt zum offenen Ganztag an Grundschulen dar.


Ich frage die Staatsregierung:

1. Wie verteilen sich die aktuell 1.300 am Pilotprojekt partizipierenden Grund - und Förderschulen auf die einzelnen Regierungsbezirke (bitte aufgeschlüsselt nach Schulform)?

2. Welche Grund - und Förderschulen Unterfrankens partizipieren nach aktuellem Stand an dem Pilotprojekt zum offenen Ganztag an Grundschulen?

3. a) Wie viele Betreuer werden in Bayern im Pilotprojekt eingesetzt?

b) Wie viele von den Betreuern sind ausgebildete Erzieher oder Sozialpädagogen?

c) Welche weiteren Berufs - beziehungsweise Personengruppen werden zur Betreuung im Rahmen des Pilotprojekts herangezogen?

3 a) Wie viele Grund - und Förderschulen in Bayern bieten einen Ganztagsbetrieb auch in den Ferien an (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Schulformen)?

b) An welchen Grund - und Förderschulen gibt es Ganztagsangebote mit oder ohne Kooperation mit einem Hort, die über 16.00 Uhr hinaus gelten (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?



Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Vorbemerkung:

Die im Vorspruch zur Anfrage erwähnte „Ganztagsgarantie“ von Herrn Ministerpräsident Seehofer, MdL, in seiner Regierungserklärung vom 12. November 2013 lautet wörtlich: „Bis 2018 gibt es in allen Schularten für jede Schülerin und jeden Schüler bis 14 Jahre ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot.“ Herr Ministerpräsident hat somit nicht, wie im Vorspruch angenommen, zugesichert, dass Ganztagsplätze auch denjenigen Schülerinnen und Schüler verfügbar sein sollen, die solche Plätze gar nicht in Anspruch nehmen möchten. Vielmehr hat Herr Ministerpräsident ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot zugesichert. Dort, wo kein Bedarf besteht, werden somit auch keine Angebote eingerichtet. Den Bedarf erheben, wie im Rahmen des „Ganztagsgipfels“ am 24. März 2015 zwischen Freistaat und kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, die Kommunen und artikulieren ihn durch entsprechende Anträge auf Einrichtung bzw. Förderung von Ganztagsangeboten. In dieser Legislaturperiode wurde jeder genehmigungsfähige Antrag auf Einrichtung eines Ganztagsangebots genehmigt; kein Antrag musste in Ermangelung von Haushaltsmitteln abgelehnt werden. Die „Ganztagsgarantie“ wurde somit bislang in vollem Umfang eingelöst.


Lesen Sie die komplette Schriftliche Anfrage als pdf-Dokument: 17_0016757


 

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