Ich frage die Staatsregierung:
1. Wie viele Klassen an Grundschulen waren im Schuljahr 2015/16 größer als 20 und größer als 25 (bitte jeweils aufschlüsseln nach Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten und Schulen)?
a) Wie hoch sind die konkreten Schülerzahlen in den Klassen, in denen die Schüleranzahl 25 überschreitet (bitte jeweils unter Nennung der dazugehörigen Schule)?
2. Wie hat sich die Anzahl der Klassen mit über 20 Schülern und mit über 25 Schülern im Schuljahr 2015/16 im Vergleich zum Schuljahr 2014/15 entwickelt (bitte jeweils aufschlüsseln nach Regierungsbezirken und als absoluten und prozentualen Wert angeben)?
Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
zu 1)
Beiliegender Tabelle zu 1 und 1a ist in Aufgliederung nach Regierungsbezirk und Landkreis bzw. kreisfreier Stadt für alle staatlichen Grundschulen im Schuljahr 2015/2016 die Anzahl der Klassen insgesamt und darunter die Anzahl der Klassen mit 21 bis 25 bzw. mit mehr als 25 Schülern zu entnehmen. Für Klassen mit mehr als 25 Schülern ist zudem die konkrete Klassenstärke ausgewiesen. Zu beachten ist, dass an Grundschulen für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 grundsätzlich die Schülerhöchstzahl von 28 Schülern je Klasse gilt. Ausnahmen können nur dann zugelassen werden, wenn alle Eltern ihre Zustimmung erteilen.
Lesen Sie die komplette Schriftliche Anfrage als pdf-Dokument: 17_0016125
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