Ich frage die Staatsregierung:
1. Welche Fördermöglichkeiten gibt es seitens des Freistaates Bayern für die Ferienbetreuung von Schulkindern:
a. für Unternehmen, die für ihre Arbeitnehmer eine Ferienbetreuung der Kinder anbieten wollen (intern oder extern)?
b. für Betreuungseinrichtungen beispielsweise von Wohlfahrtsverbänden oder Gemeinden, die auf Grundlage des BayKiBiG arbeiten?
c. für Elterninitiativen oder ehrenamtlich geführte Vereine?
Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbiet und Soziales:
zu 1)
Eine staatliche Förderung einer Ferienbetreuung von Schulkindern erfolgt nach Maßgabe des BayKiBiG gegenüber den für die Kinderbetreuung zuständigen Kommunen. Eine unmittelbare Förderung der freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kindertageseinrichtungen bzw. Einrichtungen der Ferienbetreuung durch den Freistaat Bayern sieht das BayKiBiG grundsätzlich nicht vor.
Lesen Sie die komplette Schriftliche Anfrage als pdf-Dokument: Felbinger-77 A
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