Die Rolle der sogenannten Spessartforstrechte bei der Diskussion um einen möglichen Nationalpark im Spessart

1 Oktober 2017

Die Rolle der sogenannten Spessartforstrechte bei der Diskussion um einen möglichen Nationalpark im Spessart

Die sogenannten Spessartforstrechte sind ein sensibles Thema rund um die mögliche Schaffung eines Nationalparks im Spessart.

Ich frage die Staatsregierung:

Wie stellt sich die Staatsregierung eine Lösung des Konfliktes rund um die sogenannten Spessartforstrechte konkret vor?


Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) wird die bestehenden Spessartforstrechte nicht infrage stellen. Eine zwangsweise Ablösung oder eine Enteignung wird es nicht geben. Die Ausübung dieser Rechte soll und wird weiter möglich sein.

Das StMUV würde die Ausübung der Oberholzrechte gemäß der Vereinbarung, wie sie im Jahr 1978 zwischen dem Verband der Spessartforstberechtigten und der damaligen Bayerischen Staatsforstverwaltung getroffenen wurde, im Falle der Einrichtung eines Nationalparks weiterhin gewährleisten. Auch mit einem Nationalpark würden (außerhalb der Kernzonen) in gleicher Weise Hiebe angeboten werden, in denen die Berechtigten unverändert ihr Recht in der vereinbarten Form ausüben können. Hierfür bieten sich in den Pflegezonen und auf den im Vergleich immer noch deutlich größeren Staatswaldflächen außerhalb des Nationalparks ausreichende Möglichkeiten.


Lesen Sie die komplette Schriftliche Anfrage als pdf-Dokument: 17_0016478


 

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