Belegung der Turn- oder Sporthallen im Zuge der Flüchtlingsunterbringung

18 Dezember 2016

Belegung der Turn- oder Sporthallen im Zuge der Flüchtlingsunterbringung

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wie viele Turn- oder Sporthallen wurden bayernweit im Zuge der Flüchtlingsunterbringungen in den Jahren 2015 und 2016 als Unterkünfte über einen Zeitraum von wenigstens einem Monat in Anspruch genommen (bitte Auflistung nach Bezirken, Landkreisen mit Ort und Dauer der Unterbringung)?

2. Wie viele schulische Sportunterrichtsstunden und Vereins-Trainingsstunden fielen an den einzelnen Orten ersatzlos aus?

a) Wie viele schulische Sportunterrichtsstunden und Vereins-Trainingsstunden wurden anderweitig abgehalten?

b) Wurde den Sportvereinen für den Ausfall der Trai- ningsstunden ein Ersatz geboten oder eine finanzielle Entschädigung gewährt?



Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration



Vorbemerkung:

Bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage wird davon ausgegangen, dass mit den Begriffen der „Flüchtlingsunterkünfte“ oder „Flüchtlingsunterbringungen“ „Asylbewerber unterkünfte“ gemeint sind. Flüchtlinge sind Personen, deren Status als Flüchtling von einer nationalen Regierung anerkannt wurde, für die das Verfahren insoweit mit einem positiven Bescheid abgeschlossen ist.


Lesen Sie die komplette Schriftliche Anfrage als pdf-Dokument: 17_0013891





 

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