Anfrage Maßnahmen in GA-Fördergebieten

12 Mai 2009

Anfrage Maßnahmen in GA-Fördergebieten

Was gedenkt die Staatsregierung über die bisherigen Maßnahmen hinaus in den GA-Fördergebieten, insbesondere Wunsiedel i.F, Hof, Kronach, Tirschenreuth, Cham, Regen, Freyung-Grafenau zu unternehmen, um weitere Arbeitsplatzverluste und damit Abwande-rungen zu verhindern und die Entstehung neuer Arbeitsplätze zu begünstigen?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Zielsetzung bayerischer Struktur- und Regionalpolitik ist es, dass strukturschwache Regi-onen Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung halten können und regionale Entwicklungsunterschiede abgebaut werden. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der Schaffung neuer und der Sicherung bestehender Arbeitsplätze.

Die Grenzregionen zur Tschechischen Republik bilden dabei einen Förderschwerpunkt. So konnten bei der Neuabgrenzung der Fördergebiete der GA diese strukturschwachen Ge-biete nahezu vollständig berücksichtigt und mit dem für Westdeutschland bestmöglichen Förderstatus ausgestattet werden (Folge: Geschlossene sog. C-Fördergebiets-kulisse an der Grenze zur Tschechischen Republik). Hier können somit höhere Fördersätze gewährt und auch große Unternehmen unterstützt werden; das Fördergefälle zu benachbarten Re-gionen wurde reduziert. Tatsächlich konzentriert die Bayerische Staatsregierung die Regionalfördermittel stark auf den ostbayerischen Raum, so fließen in die Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz u. Oberfranken ca. 70% der verfügbaren Regionalfördermittel (bei rd. 27 % Bevölkerungsan-teil). Auch die im Rahmen eines Sonderprogramms für 2009 bis 2011 zusätzlich bereit ge-stellten GA-Mittel kommen nahezu ausschließlich den Grenzregionen zugute.

Um die genannten Mittel möglichst effizient einzusetzen, werden diese ausschließlich für die einzelbetriebliche gewerbliche Investitionsförderung verwendet, sie tragen somit direkt zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen bei. Neben der Regionalförderung profitieren natürlich auch die bayerischen Unternehmen in den Grenzregionen vom umfassenden Mittelstandsschirm in Höhe von 200 Mio. Euro, den die Staatsregierung als weitere Antwort auf die Finanz- und Wirtschaftskrise aufgespannt hat. Der hierdurch erleichterte Zugang von Unternehmen zu Fremdkapital stabilisiert eben-falls die Lage auf dem Arbeitsmarkt.



 

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