Ich frage die Staatsregierung:
1. Welche Schularten neben den bayerischen Grundschulen haben bis zum Schuljahr 2016/2017 vom Schulfruchtprogramm profitiert?
2. Wurden in den Schuljahren bis 2016/2017 in Bayern alle zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Schulfruchtprogramm ausgeschöpft?
Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
zu 1)
Neben den Kindern in bayerischen Grundschulen konnten Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Förderschulen am Schulfruchtprogramm teilnehmen. Zusätzlich wurden in besonders begründeten Fällen auch höhere Jahrgangsstufen von Förder- und Mittelschulen einbezogen.
Lesen Sie die komplette Schriftliche Anfrage als pdf-Dokument: Felbinger-83 L
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