Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die im Innenministeriellen Schreiben des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 19. Dezember 2016 enthaltenen Vorgaben dahingehend zu ändern, dass Anträge auf Erteilung einer Ausbildungsduldung samt Beschäftigungserlaubnis, die bis zu sechs Monate vor beabsichtigtem Ausbildungsbeginn gestellt werden, von den zuständigen Ausländerbehörden anerkannt werden können.
Ziel dabei ist, sowohl den Unternehmen als auch den Auszubildenden in spe Planungssicherheit zu verschaffen und die immer noch große Motivation beider Seiten zu nutzen.
Begründung:
Im Innenministeriellen Schreiben des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 19. Dezember 2016 betreffend den Umgang mit Anträgen auf Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis, wird festgelegt, dass die zuständigen Ausländerbehörden ausschließlich Anträge bewilligen sollen, bei welchen der beabsichtigte Ausbildungsbeginn nicht ferner als drei Monate in der Zukunft liegt.
Lesen Sie den kompletten Dringlichkeitsantrag als pdf-Dokument: 0000010678
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