FREIE WÄHLER zum Biosphärenreservat Rhön

28 Januar 2013

FREIE WÄHLER zum Biosphärenreservat Rhön

Felbinger: Doch mehr Einschränkungen als gedacht!


Die Tatsache, dass die Kernzone im Biosphärenreservat Rhön erheblich vergrößert werden soll, ist nun doch mit mehr Auswirkungen verbunden als ursprünglich gedacht. Wie der FREIE-WÄHLER-Landtagsabgeordnete Günther Felbinger auf Nachfrage beim Umweltministerium in Erfahrung brachte, beinhaltet allein schon die Ausweisung der Kernzonen als Naturschutzgebiete eine Reihe von Nutzungseinschränkungen.


So sieht der Entwurf einer Muster-Naturschutzgebietsverordnung, der den Landräten von Rhön-Grabfeld und Bad Kissingen bereits übermittelt wurde, beispielsweise ein generelles Wegegebot vor: „Mit uneingeschränktem Wandern abseits fester Wanderwege ist es dann also vorbei.“ bedauert Felbinger, obwohl ihm dies vor einigen Monaten die Gemeinde Oberleichtersbach betreffend vom Umweltminister noch anders zugesichert worden war.

Desgleichen wird das Sammeln von Pilzen, Beeren und Kräutern etc. nicht mehr erlaubt sein, auch nicht, wenn diese direkt am Wegesrand wachsen. Jagd wird zudem nur noch unter den engen Voraussetzungen eines Wildtiermanagements zugelassen. „Ob ein solcher Einschränkungskatalog tatsächlich ein Motor für den Tourismus sein kann, wie es das Ministerium behauptet, bezweifle ich“ so Felbinger.


Eine weitere Konsequenz ist das generelle Verbot einer wirtschaftlichen Nutzung der Kernzonengebiete. Während im Landschaftsschutzgebiet des Biosphärenreservats beispielsweise im Landkreis Bad Kissingen noch auf ca. 300 ha eine effektive Windkraftnutzung möglich ist, wäre dies in den Kernzonen kategorisch ausgeschlossen.


Derzeit sind 383 ha innerhalb des bayerischen Teils des Biosphärenreservates Rhön als Kernzone ausgewiesen. Mit dem Beschluss des Bayerischen Ministerrates vom Juli 2010 wurde eine Erweiterung des Naturschutzgebietes auf insgesamt 2.870 ha festgesetzt. Nach Auskunft des Umweltministeriums liegen die aktuell verhandelten Kernzonenvorschläge zwar zu einem erheblichen Teil, aber nicht ausschließlich in bereits bestehenden Naturschutzgebieten oder NATURA 2000 – Gebieten.



 

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