Freie Wähler lehnen geplante Änderung des Kommunalwahlrechts strikt ab

29 März 2017

Freie Wähler lehnen geplante Änderung des Kommunalwahlrechts strikt ab

Felbinger: Wiedereinführung des D'Hondt-Verfahrens schnellstens stoppen


München.
Die CSU will Änderungen am Kommunalwahlrecht durchsetzen – und hat einen Antrag auf Rückkehr zum D'Hondt-Sitzverteilungsverfahren bei Kommunalwahlen gestellt. Diesen Vorstoß lehnt die Freie Wähler Landtagsfraktion vehement ab. „Das D’Hondt-Verfahren begünstigt tendenziell größere Parteien und Wählergruppen – und damit in Bayern ganz klar die CSU. Um Machtmissbrauch zu verhindern, müssen diese Pläne der CSU-Fraktion sofort gestoppt werden. Die Christsozialen versuchen, parteipolitische Konkurrenz mit einfachen Mitteln zu schwächen und auszuschalten“, erklärte der Landtagsabgeordnete Günther Felbinger.


In einem Dringlichkeitsantrag machen die Freien Wähler darauf aufmerksam, dass die Verteilung der Sitze eines Gremiums den Wählerwillen widerspiegeln müsse, denn in Deutschland ist das Verhältniswahlrecht üblich. Dabei sollen die Stimmenanteile der verschiedenen zur Wahl angetretenen Parteien möglichst gut den Sitzanteilen entsprechen.


Erst 2010 wurde mit einstimmigem Beschluss des Bayerischen Landtags auf kommunaler Ebene das Hare-Niemeyer-Verfahren eingeführt. „Nun, da die CSU die absolute Mehrheit im Freistaat hat, will sie das Wahlrecht wieder ändern. Zum Schutz und zur Wahrung des demokratischen Grundverständnisses lehnen wir eine Rückkehr zum D'Hondt-Sitzverteilungsverfahren klar ab – das ist eine Frage der politischen Aufrichtigkeit“, stellte Felbinger fest.




 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen