FREIE WÄHLER sehen Bund in der Pflicht zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

27 März 2013

FREIE WÄHLER sehen Bund in der Pflicht zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

FREIE WÄHLER sehen Bund in der Pflicht zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

Felbinger: Behinderte sollen keine Bittsteller sein!


 


Main-Spessart.


Aufgrund der vom Landesverband der Lebenshilfe Bayern herausgegebenen Resolution zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, traf sich der FREIE WÄHLER-Landtagsabgeordnete Günther Felbinger an der St. Nikolaus-Schule der Lebenshilfe in Markheidenfeld mit der Geschäftsführerin der Lebenshilfe Marktheidenfeld e.V. , Marlies Grollmann, dem Rektor der Schule Johannes Teichmann, sowie der Tagesstättenleiterin Gabriele Heller und dem Ehrenvorsitzenden der FREIEN WÄHLER und Vorsitzenden der Lebenshilfe Marktheidenfeld e.V. Armin Grein. Die Eingliederungshilfe, die derzeit der Bezirk Unterfranken laut Bezirksrat Armin Grein an die Betroffenen jährlich auszahlt, erreicht eine Summe von 350 Mio €. Der Freistaat Bayern trägt einen geringen Anteil von 75 Mio. € über den Finanzausgleich, der Bund beteiligt sich nicht, obwohl er nach dem Gesetz die gesamte Summe übernehmen müßte. „Der Bund muss nun endlich mit einsteigen und seine Versprechungen wahr machen, zumal die Eingliederungshilfe enorm wächst durch immer mehr bedürftige Personen“, so Felbinger. Momentan seien dies 10-15% mehr Ausgaben pro Jahr.

Einen weiteren Diskussionspunkt stellten auch die sehr aufwändige und oft zeitraubende Antragstellung für Schulbegleiter und die zähe Bearbeitung an den jeweiligen Ämtern dar. Die Beantragung dieser Eingliederungshilfe ist sehr umfangreich und oft vergehen mehrere Wochen von der Antragsstellung bis zur tatsächlichen Genehmigung. „Die Leistungen der Eingliederungshilfe stehen behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Menschen per Gesetz zu!“, so der Abgeordnete Zusätzlich dazu bekommen behinderte Menschen ab dem 18. Lebensjahr, wie auch andere sozial schwächer gestellte Menschen, die Grundsicherung vom Staat.


Die Berechnung der Eingliederungshilfe ergab eine weitere Ungereimtheit für Felbinger. Berechnet wird die Eingliederungshilfe anhand des Vermögens des Behinderten wenn dieser z.B. geerbt hat oder eigenes Geld verdient. „Daraus entsteht ein doppelter Nachteil für einen behinderten Menschen. Erstens hat er schon durch die Behinderung einen Nachteil und dann soll er auch noch weniger Geld durch die Eingliederungshilfe bekommen, wenn er geerbt hat oder arbeitet.  Das geht gegen meine Grundverständnis von Gerechtigkeit!“ so Felbinger.


 


Foto(von links): MdL Günther Felbinger, Johannes Teichmann, Gabriele Heller, Marlies Grollmann, Armin Grein



 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen