Abriss Reaktorgebäude Grafenrheinfeld

17 April 2015

Abriss Reaktorgebäude Grafenrheinfeld

Felbinger: Ministerium sieht keine Notwendigkeit für Erhalt

Die Bayerische Staatsregierung sieht keine Notwendigkeit das Reaktorgebäude des KKW Grafenrheinfeld über den geplanten Abrisstermin hinaus als Rückversicherung für das atomare Zwischenlage zu erhalten. Dies geht aus einer Antwort des Umweltministeriums auf Nachfrage des Freie Wähler Landtagsabgeordneten Günther Felbinger hervor. „Es bleibt unklar warum das Reaktorgebäude schnell abgerissen werden soll, obwohl es als Rückversicherung noch gut weiter bestehen könnte“, so Felbinger.

Der Abgeordnete hatte die Idee des Bürgermeisters von Bergrheinfeld, Peter Neubert aufgegriffen, das Reaktorgebäude zumindest bis zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des atomaren Zwischenlagers im Jahr 2046 zu erhalten, um bei Zwischenfällen strahlende Castor-Behälter in einem strahlungssicheren Gebäude unterbringen zu können. Das Ministerium stellte in der Antwort klar fest: „Für den Lagerbetrieb des Standortzwischenlagers wird das Reaktorgebäude des Kernkraftwerk nicht benötigt“.

In der weiteren Begründung gibt das Umweltministerium an, dass für alle denkbaren Abweichungen bei einem Castor-Behälter ein vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigtes Reparaturkonzept vorliege, dass allein im Standortzwischenlager umgesetzt werden könne. „Ich werde mich beim Bundesamt für Strahlenschutz noch einmal über die Notfallszenarien informieren, weil ich mir nicht vorstellen kann wie beispielsweise leckgeschlagene Castor-Behälter in den Gebäuden des Zwischenlagers geöffnet oder repariert werden sollen“, so Felbinger weiter.

Anfrage

PM KKW Grafenrheinfeld

 
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