1,2 Mrd. stehen Bayern durch das Konjunkturprogramm II für Bildung zur Verfügung

22 Januar 2009

1,2 Mrd. stehen Bayern durch das Konjunkturprogramm II für Bildung zur Verfügung

Rund 1,9 Milliarden Euro stehen dem Freistaat Bayern aus dem von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Konjunkturprogramm II zu. Davon sollen laut Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle rund 65 Prozent in die Bildung fließen. Wie Freie Wähler-Landtagsabgeordneter Günther Felbinger (Gemünden) mitteilt, habe Spaenle ausführlich darüber am vergangenen Donnerstag im Bildungsausschuss, dem Felbinger angehört, informiert und Kommunen dazu aufgerufen davon rasch Gebrauch zu machen.

Gedacht seien die Finanzmittel vor allem für Infrastrukturmaßnahmen wie die energetische Sanierung von Schulgebäuden, Sporthallen, Kindergärten, Hochschulen aber auch für die IT- und Sachausstattung der Schulen, teilt Felbinger mit und fordert die Bürgermeister und Landräte auf, zu überprüfen, ob etwaige geplante Bau-oder Sanierungsmaßnahmen hiervon profitieren könnten. „Es ist Eile geboten, denn bereits Mitte Februar soll die Projektliste durch die Staatsregierung beschlossen werden“, informiert der FW-Abgeordnete.

Er weist darauf hin, dass aufgrund der kurzfristigen Antragstellung vermutlich nur Projekte, die bereits fertig in der Schublade liegen, in Betracht kommen. Auch müsse sich der Antragsteller im Klaren darüber sein, dass die Baumaßnahme innerhalb von drei Jahren bis Ende 2011 abgeschlossen und abgerechnet sein müsse.

„Die finanzschwachen Kommunen sind hier klar benachteiligt, weil sie in der Kürze der Zeit gar nicht in der Lage sind entsprechende Projekte bzw. Baumaßnahmen auf den Weg zu bringen“, kritisierte Felbinger die strengen Richtlinien des Bundes.

Die detaillierten Vorgaben für die Antragstellung sind derzeit auch der Staatskanzlei noch nicht bekannt. Diese werden erst am 31. Januar durch den Bundestag beschlossen. Dann steht auch fest, wie die Co-Finanzierung durch die Kommunen aussehen wird und welche Unterlagen für die Antragstellung bei der Staatsregierung eingereicht werden müssen. Felbinger weist die Kommunen darauf hin, trotzdem bereits jetzt einen Antrag einzureichen, denn die Vergabe der Geldmittel aus dem Konjunkturpaket II erfolgt vermutlich nach der Reihenfolge des Eingangs.




 

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