Inklusion im Bayerischen Bildungssystem – Teil 3

23 Juni 2011

Inklusion im Bayerischen Bildungssystem – Teil 3

Auf dem Weg zur Schule für alle?




Bayern hat sich mit diesem Gesetzesentwurf für einen sanften und wie ich finde, richtigen Weg bei der Umsetzung der UN-Konvention entschieden. Hervorzuheben ist meiner Ansicht nach dabei auch die Tatsache, dass Inklusion nun für alle Menschen möglich sein soll, deshalb aber noch lange keine Pflicht ist.

Das bereits in Horrorszenarien gemalte Bild von Förderschulen als schülerlose Kompetenzzentren, deren Daseinsberechtigung allein durch ihre beratende Funktion für von die von einem Ansturm der behinderten Kinder überrollten Regelschulen herrührt, ist damit hinfällig. Und darüber bin nicht nur ich als früherer Lehrer an einer Förderschule froh, dies wird vor allem viele Eltern behinderter Kinder erleichtern.

Von ihnen bin ich in den letzten Monaten mehrfach darauf aufmerksam gemacht worden und es ist letztendlich auch meine eigene Erfahrung, dass der Besuch einer Regelschule – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt und unter den Voraussetzungen, die im Moment an allgemeinen Schulen bestehen – nicht für alle Kinder sinnvoll sein muss.

Die Förderschulen mit ihrer in Jahrzehnten gesammelten Erfahrung beherbergen einen großen Schatz an impliziertem Wissen, den es zu erhalten gilt, weil er den Kindern direkt zu Gute kommt. Dieses Wissen müssen sich die Regelschulen in den nächsten Jahren erst noch aneignen und dabei sind sie natürlich auch auf die Zusammenarbeit mit den Förderschulen angewiesen. Es wäre aber sicherlich falsch, Inklusion in einer Hau-Ruck-Aktion erzwingen zu wollen. Das hieße doch im Grunde nichts anderes, als es auf dem Rücken der Kinder auszutragen.

Ab sofort ist also der Elternwille entscheidend – und das ist gut so! Den Eltern, die ihr Kind ja am besten kennen und deshalb am ehesten einschätzen können sollten, was für ihr Kind das richtige ist, wird damit natürlich ein hohes Maß an Verantwortung auferlegt. Es ist deshalb wichtig, dass diesen Eltern ein breit gefächertes Angebot an Informations- und Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt wird, damit sie im Einzelfall die richtige Entscheidung für ihr Kind treffen können.

Eine letzte Instanz gibt es aber doch: wenn nämlich das Kindeswohl – seitens der Kinder mit Behinderung oder ihrer Mitschüler – gefährdet ist, weil es sich beispielsweise um ein stark verhaltensauffälliges Kind mit Gewaltpotential handelt, hat die Regelschule die Möglichkeit, die Aufnahme zu verweigern. Auch diese Regelung dürfte wohl im Sinne aller Eltern sein.

Die Umsetzung der Inklusion in Bayern wird ein langfristiger Prozess sein, bei dem in den Schulen aber vor allem in unserer aller Köpfe noch viel passieren muss, bevor alle Bedenken sowohl bei den Eltern, als auch bei den Lehrern überwunden sein werden. Erst wenn hier ein grundlegendes Umdenken stattgefunden hat und zudem die nötigen institutionellen Voraussetzungen an den Schulen geschaffen worden sind, sind wir auf dem Weg zu einer Schule für alle.

Weiterhin muss viel Aufklärungsarbeit geleistet werden, damit die Eltern die richtige Wahl für ihr Kind treffen.



 

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