Umsetzung des Schwimmunterrichts an Bayerns Schulen

9 Juli 2017

Umsetzung des Schwimmunterrichts an Bayerns Schulen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung sicherer Schwimmkompetenzen künftig Umfang, Umsetzung, Umsetzungshindernisse sowie Erfolg des im Lehrplan geforderten Schwimmunterrichts an Bayerns Schulen systematisch zu evaluieren und in transparenter Weise zu dokumentieren.

Hierzu ist es unter anderem auch notwendig, Lehrplaninhalte und Kompetenzziele im sportlichen Handlungsfeld „Schwimmen“ insoweit zu konkretisieren, dass das Erreichen spezifischer Kompetenzniveaus von Schülerinnen und Schülern, wie beispielsweise ein an den „Freischwimmer“ angelehntes Niveau „sicherer Schwimmer“, in angemessener Weise nachvollzogen werden kann – denn eine in dieser Hinsicht besondere Berücksichtigung des Schwimmunterrichts unter den Handlungsfeldern im Fachbereich Sport ist vor allem deshalb notwendig, da hier durch mangelnde Kompetenzen gravierende Gefahren im alltäglichen Leben der Schülerinnen und Schüler entstehen können.


Begründung:

Schwimmunterricht ist in den bayerischen Lehrplänen fest verankert, kann jedoch wegen der schlechten Rahmenbedingungen an den Schulen häufig gar nicht umgesetzt werden. So zeigt sich bezüglich des Schulschwimmens und dessen Realisierung, dass Schwimmunterricht an vielen Schulen aufgrund fehlender Hallenbäder in erreichbarer Entfernung oder aber aufgrund des Mangels an qualifiziertem Lehrpersonal nicht stattfinden kann.


Lesen Sie den kompletten Dringlichkeitsantrag als pdf-Dokument: 0000010879

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