Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Neubewertung der Sicherheitslage in Afghanistan zügig erfolgt und bis dahin auf Abschiebungen grundsätzlich verzichtet wird und
─ dass bayerische Behörden die besondere Situation und die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit der Botschaft in Afghanistan bei ihren Entscheidungen ausreichend berücksichtigen und eine konsequente 3+2-Regelung mit einheitlichen und klaren Vollzugshinweisen angewendet wird.
Begründung:
Durch den jüngsten Terroranschlag mit mindestens 150 Toten ist die deutsche Botschaft schwer beschädigt worden. Zeitungsberichten zufolge ist sie seit dem Anschlag nur noch sehr eingeschränkt arbeitsfähig. Der Anschlag hat dazu geführt, dass die Bundesregierung weiterhin die freiwillige Rückkehr fördert, vorläufig aber nur Gefährder und Straftäter auf der Basis einer Einzelfallprüfung abschiebt.
Lesen Sie den kompletten Dringlichkeitsantrag als pdf-Dokument: 0000011067
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